Schwangerschaftsabbrüche

327 Ärzte stehen auf der BÄK-Liste

Seit einem Jahr führt die Bundesärztekammer online eine Liste mit Ärzten, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Kritiker meinen, viel verändert habe sich nicht.

Von Sascha Meyer Jörg Ratzsch Veröffentlicht:
„Weg mit Paragraf 219a“ lautete die Forderung auf zahlreichen Demonstrationen.

„Weg mit Paragraf 219a“ lautete die Forderung auf zahlreichen Demonstrationen.

© Ralf Hirschberger/dpa

Berlin. Die offizielle Informationsliste mit Ärzten, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, wächst langsam. Ein Jahr nach dem Start haben sich mittlerweile 327 Ärzte freiwillig eintragen lassen, wie die Bundesärztekammer (BÄK) auf Anfrage mitteilte.

Nach einem halben Jahr waren es bundesweit 301 Ärzte und andere Einrichtungen gewesen. Die Bundesärztekammer hatte die Liste am 29. Juli 2019 online gestellt. Sie war Teil einer Reform von Paragraf 219a des Strafgesetzbuches zum sogenannten Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche.

Das Instrument hat nach Ansicht von Befürwortern aber viele Schwächen. Aber auch Gegner sehen sich nach einem Jahr in ihrer Kritik bestätigt.

Holpriger Start

Nach dem Kompromiss der großen Koalition von Anfang 2019 dürfen Ärzte öffentlich machen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen – weitere Informationen etwa über Methoden sind aber nicht erlaubt.

Dazu sollen Ärzte auf der Liste Angaben machen können. Auf Kritik war gestoßen, dass sie zum Start zunächst nur bundesweit 87 Einträge umfasste. Innerhalb eines Jahres ist die Zahl zwar gewachsen, aber aus Sicht von Kritikern bildet die Liste nicht die Realität ab.

Die frauenpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Ulle Schauws sagte, die Liste sei weder vollständig, noch gebe es es umfassende Informationen über die verschiedenen Methoden in den Praxen, auf die sich die Frauen dementsprechend vorbereiten könnten.

„Von einer verbesserten Versorgung, die die Regierung gewährleisten muss, kann angesichts der sehr lückenhaften Liste mitnichten die Rede sein. Ganze Regionen weisen keine einzige Praxis oder Klinik auf. Das ist unverantwortlich für Frauen in Not.“

„pro familia“ sieht keine Verbesserung

Ähnlich äußerte sich der Verein „pro familia“, der sich nach eigenen Angaben für „das Recht auf freie und eigenverantwortliche Entscheidung der Frau für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch“ einsetzt. „Die versprochene Verbesserung der Information ist nicht eingetreten“, teilte eine Sprecherin mit.

Die Liste sei unvollständig und werde das auch bleiben, solange Schwangerschaftsabbrüche im Strafgesetzbuch stünden und Ärzte zu Recht befürchten müssten, dass Gegner sie nach einer öffentlich zugänglichen Bekanntgabe verfolgten oder belästigten.

Nach Angaben der Bundesärztekammer sind Ärzte, die auf der Liste geführt werden, teils Drohungen und Gewalthandlungen ausgesetzt. Dies habe Nachteile für die medizinische Versorgung von Schwangeren, die einen Abbruch erwägen. Ärzte sollten daher vergleichbar den Regelungen zur Hasskriminalität geschützt werden. Hier sei der Gesetzgeber gefordert.

„Ambivalenz in Bezug auf Abtreibung“

Der Verein „Ärzte für das Leben“ sieht nach einem Jahr „keine Evidenz“ dafür, dass die Liste Gegner von Schwangerschaftsabbrüchen dazu animiere, aufgelistete Mediziner, Kliniken und Praxen zu verunglimpfen oder an den Pranger zu stellen. „Die größten Abtreibungskliniken waren vorher schon bekannt, und an den gelegentlichen friedlichen Gehsteigberatungen vor diesen hat sich nichts geändert“, teilte der Verein auf Anfrage mit.

Die vergleichsweise geringe Inanspruchnahme der Liste zeige, „dass es das postulierte Informationsdefizit in Deutschland in Bezug auf die Möglichkeit zur Abtreibung nie wirklich gab“. Die schwache Beteiligung entlarve stattdessen die große Ambivalenz in Bezug auf Schwangerschaftsabbrüche, die bei großen Teilen der Ärzteschaft und insbesondere bei vielen Frauenärztinnen und -ärzten nach wie vor vorhanden sei.

FDP: Keine Rechtssicherheit für Ärzte

„Pro familia“ und auch Vertreter von FDP, Grünen und Linkspartei sprachen sich mit Blick auf die Liste erneut dafür aus, den sogenannten Werbeverbotsparagrafen 219a ganz aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Stephan Thomae sagte: Die Neuregelung im vergangenen Jahr habe keine Rechtssicherheit für Ärzte gebracht. Sie würden nach wie vor für rein sachliche Informationen strafrechtlich belangt.

Wer sich über Übergriffe auf Ärzte aufrege, müsse konsequenterweise mindestens die Streichung von 219a fordern, sagte die frauenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Cornelia Möhring. „Alles andere ist Heuchelei.“ (dpa)

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