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50 Kliniken in Bayern wollen ambulant arbeiten

WÜRZBURG (sto). Für die Zulassung zur ambulanten Behandlung im Krankenhaus nach Paragraf 116b SGB V liegen in Bayern derzeit etwa 50 Anträge von bayerischen Krankenhäusern vor. Darunter sind auch Anträge aller fünf bayerischen Universitätskliniken.

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Bisher sei im Krankenhausplanungsausschuss allerdings noch keine Entscheidung gefallen, berichtete der Vizepräsident der Bayerischen Landesärztekammer, Dr. Klaus Ottmann, beim Bayerischen Ärztetag in Würzburg. Die KV Bayerns (KVB) prüfe jeweils die vertragsärztliche Versorgungssituation. Es finde aber keine Bedarfsprüfung statt, erklärte Ottmann. Eine Besonderheit in Bayern sei, dass auch nach möglichen Kooperationsmodellen mit Vertragsärzten gefragt wird.

Darüber hinaus gebe es für die Krankenhäuser inzwischen einen sehr detaillierten Anforderungskatalog, der die sachlichen und personellen Voraussetzungen beschreibe. Verlangt werde außerdem der Nachweis von einrichtungsübergreifenden Maßnahmen zur Qualitätssicherung.

Zwar würden einvernehmliche Regelungen angestrebt. Gleichwohl müsse mit Klagen von Vertragsärzten oder von konkurrierenden Krankenhäusern gegen Bescheide gerechnet werden, erklärte Ottmann. Dabei müsse jedoch eine Wettbewerbsbeeinträchtigung mit einer eventuellen existenziellen Gefährdung nachgewiesen werden.

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