Versorgungsforschung

62 Projekte erhalten GBA-Zuschlag

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BERLIN. Die Entscheidung über die Vergabe der 75 Millionen Euro zur Förderung der Versorgungsforschung ist gefallen. Der Innovationsausschuss des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) hat für 2016 insgesamt 62 Projekte ausgewählt, die nun Fördergelder aus dem Innovationsfonds erhalten sollen.

Eingereicht worden waren 296 Anträge. Nach einer ersten Bewertungsrunde blieb noch die Hälfte übrig. Die Antragsteller der 62 ausgewählten Projekte werden jetzt schriftlich benachrichtigt. Nach Ablauf der Rückmeldefrist werden die endgültigen Förderbescheide versandt.

Anschließend wird auf den Internetseiten des Innovationsausschusses bekannt gegeben, welche Projekte gefördert werden.

"Die gesamte für 2016 vorgesehene Fördersumme von 300 Millionen Euro kann somit für den Erkenntnisgewinn und die qualitative Weiterentwicklung der Versorgung in Deutschland verwendet werden", kommentierte GBA-Chef Professor Josef Hecken den Beschluss. Hecken ist auch Vorsitzender des Innovationsausschusses.

Seit Anfang dieses Jahres hat der Gemeinsame Bundesausschuss den Auftrag, neue Versorgungsformen und Versorgungsforschungsprojekte zu unterstützen. Die Fördersumme beträgt im Zeitraum 2016 bis 2019 jährlich 300 Millionen Euro. Ein Viertel der Gelder soll in die Versorgungsforschung fließen.

Im Mittelpunkt der zu fördernden Projekte sollen unter anderem die Evaluation von Selektivverträgen und der GBA-Richtlinie zur Verordnung spezialisierter ambulanter Palliativversorgung (SAPV) stehen.

Weitere Themen sind die Weiterentwicklung der Patientensicherheit in der Versorgung oder innovative Pflegekonzepte sowie neue Ideen zur Integration ausländischer Pflegefachkräfte. (chb)

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