Innovationsfonds

Vergabe von Fördergeldern ist entschieden

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BERLIN. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat entschieden, wer die ersten Gelder aus dem Innovationsfonds bekommen soll. Konkrete Einzelheiten, welche Projekte einen Zuschlag bekommen haben, gibt es aber noch nicht.

Insgesamt waren Vorschläge eingereicht worden, die ein Fördervolumen von 880 Millionen Euro umfasst hätten. Zu vergeben waren in dieser ersten Runde allerdings nur 225 Millionen Euro. Die Antragsteller werden nun schriftlich vom GBA informiert. Erst nach der Erstellung der Förderbescheide werden die geförderten Projekte auf der Internetseite des Innovationsausschusses veröffentlicht.

Der Vorsitzende des Innovationsausschusses, GBA-Vorsitzender Professor Josef Hecken, zeigte sich erfreut, dass drei Viertel der Entscheidungen in Übereinstimmung mit dem Expertenbeirat getroffen werden konnten.

Vergeben werden die Gelder an Projekte die,

Versorgungsmodelle in strukturschwachen oder ländlichen Gebieten zum Ziel haben,

Modellprojekte zur Arzneimitteltherapie sowie Arzneimitteltherapiesicherheit,

Versorgungsmodelle unter Nutzung von Telemedizin, Telematik und E-Health

sowie Versorgungsmodelle für spezielle Patientengruppen wie zum Beispiel ältere Menschen, Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Patienten mit seltenen Erkrankungen

Seit Beginn dieses Jahres hat der GBA den Auftrag, neue Versorgungsformen und Versorgungsforschungsprojekte zu fördern. So soll die Versorgung von gesetzlich Versicherten verbessert werden. Das gesetzlich vorgesehene Fördervolumen umfasst in den Jahren 2016 bis 2019 je 300 Millionen Euro. Mit drei Viertel der Mittel sollen neue Versorgungsformen gefördert werden, ein Viertel fließt in Projekte zur Versorgungsforschung. (chb)

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