BMG

63 Gremien arbeiten dem Ministerium zu

Spahn-Ressort hält sich allein 26 Expertenkreise, die sich mit Digitalisierung beschäftigen.

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BERLIN. Das Bundesgesundheitsministerium und seine nachgeordneten Behörden haben 63 Expertengremien eingerichtet, darunter mehrere Sachverständigenräte, Kommissionen und Arbeitskreise.

Teils fußen die Gremien auf einer gesetzlichen Rechtsgrundlage (Beispiele: Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht oder Schätzerkreis beim Bundesversicherungsamt) oder sie wurden vom BMG per Erlass eingesetzt (Beispiel: Wissenschaftliche Kommission für ein modernes Vergütungssystem).

Alternativ kann auch eine ministeriumsinterne Entscheidung den Ausschlag gegeben haben, wie etwa beim „Expertenbeirat Influenza beim Robert Koch-Institut“. Das geht aus der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der FDP im Bundestag hervor.

Deutlich werden dabei auch die Probleme der Gremienvielfalt: Allein 26 Gremien bearbeiten Fragen der Digitalisierung – von der Ständigen Impfkommission über die Steuerungsgruppe des Nationalen Krebsplans bis hin zur Trinkwasserkommission. Ähnlich sieht es bei Aspekten des Verbraucherschutzes aus – diese Fragen stehen bei 20 Arbeitskreisen und Beiräten auf dem Themenzettel.

343.000 Euro sind im Haushalt 2019 für die Arbeit von Expertengremien im BMG und in den nachgeordneten Bundesbehörden eingestellt. Der „legislative Fußabdruck“ der Arbeit dieser Gremien könne nicht pauschal beurteilt werden. Je nach Auftrag und Mandat wirkten diese Expertenkreise „nicht unmittelbar auf den Gesetzgebungsprozess“ ein.

Nach Ansicht der Regierung ergänzt ihre Expertise das in Ministerium und Bundesoberbehörden vorgehaltene Know-how „optimal“. (fst)

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