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Landesbasisfallwert

737 Millionen Euro mehr für NRW-Kliniken

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KÖLN. In Nordrhein-Westfalen haben die Krankenkassen und die Landeskrankenhausgesellschaft den für die Vergütung von stationären Leistungen entscheidenden Landesbasisfallwert für das laufende Jahr vereinbart. Er ist vom Landesgesundheitsministerium zum 1. Februar genehmigt worden, teilt die Techniker Krankenkasse NRW mit. Der Landesbasisfallwert erhöht sich um 2,74 Prozent von 3190,81 Euro auf 3278,19 Euro.

Die Steigerung ist nach Angaben der Techniker Krankenkasse unter anderem auf die geänderten gesetzlichen Vorgaben zur Angleichung an den Bundesdurchschnitt zu erklären.

 Der Bundesbasisfallwert liegt bei 3311,98 Euro. Die 3278,19 Euro entsprechen der Untergrenze des bundesweit einheitlichen Basisfallwertkorridors, der vorgibt, wie weit die Landeswerte maximal nach oben und unten vom Bundeswert abweichen dürfen. Die Untergrenze für die Abweichung liegt bei minus 1,02 Prozent, die Obergrenze bei plus 2,5 Prozent.

Nach Angaben des Ersatzkassenverbands vdek in NRW zahlen die Krankenkassen durch den höheren Basisfallwert im laufenden Jahr 737 Millionen Euro mehr an die Kliniken.

Damit erhielten die Häuser mehr Planungssicherheit und mehr finanzielle Spielräume für die Patientenversorgung, sagt vdek-Landesleiter Dirk Ruiss. "Die Mittel sollten allerdings nicht für investive Maßnahmen zur Verfügung stehen", fordert er. Dafür sei das Land zuständig. (iss)

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