ADHS-Therapie künftig auch für Erwachsene

BERLIN (HL). Eine medikamentöse Therapie bei Hyperaktivitätsstörungen (ADHS) erwachsener Patienten ist künftig nicht ausgeschlossen. Einen entsprechenden Beschluss zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinien hat jetzt der Gemeinsame Bundesausschuss gefasst.

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Hintergrund: Die derzeit gültige eng gefasste Regelung zur ausnahmsweise möglichen Verordnung von Stimulanzien zu Lasten der Krankenkassen bezieht sich ausschließlich auf die Behandlung von Kindern und Jugendlichen, weil es bislang keine arzneimittelrechtliche Zulassung für methylphenidat-haltige Arzneimittel für die Behandlung von ADHS bei Erwachsenen gab.

In Kenntnis der erweiterten Zulassung von methylphenidat-haltigen Arzneimitteln hat der Bundesausschuss nun beschlossen, dass der grundsätzliche Verordnungsausschluss für diese Medikamente zunächst nicht für die Behandlung Erwachsener gilt.

Im nächsten Schritt will der GBA jedoch prüfen, ob und wenn ja welche Einschränkungen und Regelungen zum Schutz von Patienten erforderlich seien.

Der in der vergangenen Woche gefasste Beschluss wird dem Bundesgesundheitsministerium zur Genehmigung vorgelegt und tritt nach Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.

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