ADHS-Therapie künftig auch für Erwachsene

BERLIN (HL). Eine medikamentöse Therapie bei Hyperaktivitätsstörungen (ADHS) erwachsener Patienten ist künftig nicht ausgeschlossen. Einen entsprechenden Beschluss zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinien hat jetzt der Gemeinsame Bundesausschuss gefasst.

Veröffentlicht:

Hintergrund: Die derzeit gültige eng gefasste Regelung zur ausnahmsweise möglichen Verordnung von Stimulanzien zu Lasten der Krankenkassen bezieht sich ausschließlich auf die Behandlung von Kindern und Jugendlichen, weil es bislang keine arzneimittelrechtliche Zulassung für methylphenidat-haltige Arzneimittel für die Behandlung von ADHS bei Erwachsenen gab.

In Kenntnis der erweiterten Zulassung von methylphenidat-haltigen Arzneimitteln hat der Bundesausschuss nun beschlossen, dass der grundsätzliche Verordnungsausschluss für diese Medikamente zunächst nicht für die Behandlung Erwachsener gilt.

Im nächsten Schritt will der GBA jedoch prüfen, ob und wenn ja welche Einschränkungen und Regelungen zum Schutz von Patienten erforderlich seien.

Der in der vergangenen Woche gefasste Beschluss wird dem Bundesgesundheitsministerium zur Genehmigung vorgelegt und tritt nach Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

„ÄrzteTag“-Podcast

Habemus GKV-Finanzloch – und nun, Michael Hubmann?

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

„ÄrzteTag“-Podcast

Habemus GKV-Finanzloch – und nun, Michael Hubmann?

Lesetipps
Nur zwei der aktuell vier zugelassenen Wirkstoffe zur Raucherentwöhnung seien Kassenleistung, erläuterte der G-BA-Vorsitzende Professor Josef Hecken.

© Gina Sanders / stock.adobe.com

Neuer Leistungsanspruch für Versicherte

G-BA definiert Vorgaben für die Tabakentwöhnung

Person hält Smartphone welches eine ChatGPT-Anwendungsschnittstelle anzeigt.

© Goutam / stock.adobe.com

Verliebt in die Künstliche Intelligenz

Wenn der Chatbot zum Suizid aufruft