"House of Pharma"

AMNOG gibt Innovationen keinen Schub

Selbst positive Nutzenbewertungen für Innovationen geben Ärzten keine Sicherheit - sie verordnen meist zurückhaltend.

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FRANKFURT. In nur vier von insgesamt 88 abgeschlossenen Nutzenbewertungsverfahren sind Arzneien mit neuen Wirkstoffen als Praxisbesonderheit anerkannt worden.

Von der Sollbestimmung im AMNOG, mit der Festlegung eines Erstattungsbetrages die Ärzte auch vor Regressen wegen der Verordnung eines innovativen Arzneimittels zu schützen, werde zu wenig Gebrauch gemacht, kritisierte Dr. Markus Frick vom Verband Forschender Arzneimittelhersteller (vfa) am Dienstag bei der Tagung "House of Pharma" in Frankfurt.

Notwendig sei eine Klarstellung des Gesetzgebers, forderte er: Aus der Soll- müsse eine Muss-Bestimmung werden.

Kontraproduktiv seien auch an Ärzte gerichtete Informationen von KVen, die vor dem Einsatz von Arzneimitteln ohne Zusatznutzen warnen. Dies sei deshalb nicht berechtigt, weil mit der Vereinbarung oder Festlegung eines Erstattungsbetrages das Kriterium der Wirtschaftlichkeit erfüllt werde. Trotz zweimaliger Korrekturen am AMNOG bleibt die Konstruktion der Nutzenbewertung aus Industriesicht problematisch.

Die mit der Gesetzesänderung von August 2013 geschaffene Flexibilisierung bei der Wahl der Vergleichstherapie und der Entkoppelung von Nutzenbewertung und Festlegung des Erstattungsbetrages sei unwirksam geblieben. Tatsächlich würden immer noch Generika als zweckmäßige Vergleichstherapie bevorzugt, mit der Folge, dass deren Jahrestherapiekosten den Maßstab für den Erstattungsbetrag bildeten.

Eine Verschärfung sei mit der Anfang dieses Jahres beschlossenen Änderung der Preislogik eingetreten. Danach bildet nicht mehr der offizielle vom Hersteller gesetzte Preis die Basis für die Aufschläge von Apotheken und Großhandel, sondern der Erstattungsbetrag. Dieser werde damit zum offiziellen Preis. Da aber die deutschen Erstattungsbeträge am unteren Ende der europäischen Referenzländer einschließlich Griechenlands liegen, werde eine internationale Preissenkungsspirale in Gang gesetzt.

Nach wie vor ungelöst sei die Governance-Problematik: Sie resultiert daraus, dass die Entscheider im GBA zugleich auch Vertreter ihrer eigenen Interessen seien. Notwendig sei eine stärkere Einbeziehung von Fachgesellschaften. (HL)

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