Direkt zum Inhaltsbereich

AOK Bayern pocht auf Hausarztvertragstreue

Kassenchef sieht finanzielle Planungssicherheit gefährdet, wenn Überzahlungen nicht, wie schriftlich fixiert, mit Honorarzahlungen verrechnet werden dürfen.

Von Jürgen Stoschek Veröffentlicht:
Fordert Vertragstreue ein: Dr. Helmut Platzer, Chef der AOK Bayern.

Fordert Vertragstreue ein: Dr. Helmut Platzer, Chef der AOK Bayern.

© sto

MÜNCHEN. Im Streit um die Meistbegünstigungsklausel im bayerischen AOK-Hausarztvertragbesteht der Vorstandsvorsitzende der AOK Bayern, Dr. Helmut Platzer, auf Vertragstreue.

Nur wenn die Meistbegünstigungsklausel vertragsgemäß angewandt wird, könne die Vertragspartnerschaft mit dem Bayerischen Hausärzteverband (BHÄV) "und damit auch die finanzielle Planungssicherheit für die teilnehmenden Hausarztpraxen im Freistaat langfristig gesichert werden", erklärte Platzer in München. Beide Vertragsparteien müssten darauf vertrauen können, dass ihre Vereinbarung zuverlässig eingehalten wird, betonte der AOK-Chef.

Während die AOK Bayern inzwischen die nach ihrer Ansicht seit Anfang des Jahres geleisteten Überzahlungen mit anstehenden Honorarzahlungen an den BHÄV verrechnet hat, klagt der Hausärzteverband beim Sozialgericht München auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit dem Ziel die Kürzungen zurückzunehmen.

Die von der AOK Bayern im Rahmen der Vertragsverhandlungen eingeführte Meistbegünstigungsklausel könne schon deshalb nicht greifen, weil die BKK-Verträge, auf die sich die AOK berufe, erst zum 3. Quartal 2010 vergütungsrelevant wurden, erklärte BHÄV-Vorsitzender Dr. Wolfgang Hoppenthaller. Deshalb könne es die von der AOK behauptete Wettbewerbsverzerrung in den ersten beiden Quartale 2010 gar nicht geben.

Unterdessen betonte Platzer, keine andere Krankenkasse habe die hausarztzentrierte Versorgung so gefördert wie die AOK Bayern. "Die Umsetzung der versorgungspolitischen Idee der hausarztzentrierten Versorgung ist unverändert eine der großen Aufgaben im Gesundheitswesen", sagte Platzer.

Wenn der Patient mit Hilfe eines qualifizierten Hausarztes durch das komplizierte Gesundheitssystem gelotst werde, profitiert er von einer erheblich besseren Versorgungsqualität. "Die Hausärzte bleiben deshalb Partner der AOK Bayern", erklärte Platzer.

Daran ändere auch die Umsetzung der Meistbegünstigungsklausel im Hausarzt-Vertrag nichts. Nach wie vor bekomme der Hausarzt im AOK-Vertrag mehr Honorar als im Gesamtvertrag mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB).

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Heilmittel-Report 2026

Blankoverordnung bei Heilmitteln: Warum Entlastung Leitplanken braucht

Kooperation | In Kooperation mit: AOK-Bundesverband

Experte zu Ergebnissen des Heilmittel-Reports 2026

Qualität der Heilmittelversorgung: „Wir sind noch im Blindflug“

Kooperation | In Kooperation mit: AOK-Bundesverband
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Symposiums v.l.n.r.: Professor Karl Broich (BfArM), Dr. Jürgen Malzahn (AOK-Bundesverband), Dr. Christine Mundlos (ACHSE e.V.), Hauke Gerlof (Ärzte Zeitung), Dr. Johanna Callhoff (DRFZ), Professor Christoph Schöbel (Ruhrlandklinik, Universitätsmedizin Essen), Privatdozent Dr. Christoph Kowalski (Deutsche Krebsgesellschaft), Dr. Peter Kaskel (Idorsia)

© Thomas Kierok

ICD-11: Die Zeit ist reif für die Implementierung

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Idorsia Pharmaceuticals Germany GmbH, München
Abb. 1: Bei erfolgreich therapierter Sialorrhö ist Teilhabe wieder leichter möglich

© Olesia Bilkei / stock.adobe.com [Symbolbild]

Glycopyrroniumbromid bei schwerer Sialorrhö

Wirtschaftliche Verordnung durch bundesweite Praxisbesonderheit

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Proveca GmbH, Düsseldorf
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Vor weiterführender Diagnostik

Muss ein erhöhter PSA-Wert immer bestätigt werden?

Einschätzung von Kollegen

Wenn die Telefon-AU wegfällt: Was das für den Praxisalltag bedeutet

Mehrere Milliarden Dosen verimpft

Review bestätigt: mRNA-Impfungen sind sicher und wirksam

Lesetipps
Tablets to maintain the correct functioning of the human cardiovascular system on a blue background close-up

© bisonov / stock.adobe.com

Kombi schlägt Monotherapie

Diese Blutdrucksenker werden am besten vertragen