AOK Bayern pocht auf Hausarztvertragstreue
Kassenchef sieht finanzielle Planungssicherheit gefährdet, wenn Überzahlungen nicht, wie schriftlich fixiert, mit Honorarzahlungen verrechnet werden dürfen.
Veröffentlicht:
Fordert Vertragstreue ein: Dr. Helmut Platzer, Chef der AOK Bayern.
© sto
MÜNCHEN. Im Streit um die Meistbegünstigungsklausel im bayerischen AOK-Hausarztvertragbesteht der Vorstandsvorsitzende der AOK Bayern, Dr. Helmut Platzer, auf Vertragstreue.
Nur wenn die Meistbegünstigungsklausel vertragsgemäß angewandt wird, könne die Vertragspartnerschaft mit dem Bayerischen Hausärzteverband (BHÄV) "und damit auch die finanzielle Planungssicherheit für die teilnehmenden Hausarztpraxen im Freistaat langfristig gesichert werden", erklärte Platzer in München. Beide Vertragsparteien müssten darauf vertrauen können, dass ihre Vereinbarung zuverlässig eingehalten wird, betonte der AOK-Chef.
Während die AOK Bayern inzwischen die nach ihrer Ansicht seit Anfang des Jahres geleisteten Überzahlungen mit anstehenden Honorarzahlungen an den BHÄV verrechnet hat, klagt der Hausärzteverband beim Sozialgericht München auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit dem Ziel die Kürzungen zurückzunehmen.
Die von der AOK Bayern im Rahmen der Vertragsverhandlungen eingeführte Meistbegünstigungsklausel könne schon deshalb nicht greifen, weil die BKK-Verträge, auf die sich die AOK berufe, erst zum 3. Quartal 2010 vergütungsrelevant wurden, erklärte BHÄV-Vorsitzender Dr. Wolfgang Hoppenthaller. Deshalb könne es die von der AOK behauptete Wettbewerbsverzerrung in den ersten beiden Quartale 2010 gar nicht geben.
Unterdessen betonte Platzer, keine andere Krankenkasse habe die hausarztzentrierte Versorgung so gefördert wie die AOK Bayern. "Die Umsetzung der versorgungspolitischen Idee der hausarztzentrierten Versorgung ist unverändert eine der großen Aufgaben im Gesundheitswesen", sagte Platzer.
Wenn der Patient mit Hilfe eines qualifizierten Hausarztes durch das komplizierte Gesundheitssystem gelotst werde, profitiert er von einer erheblich besseren Versorgungsqualität. "Die Hausärzte bleiben deshalb Partner der AOK Bayern", erklärte Platzer.
Daran ändere auch die Umsetzung der Meistbegünstigungsklausel im Hausarzt-Vertrag nichts. Nach wie vor bekomme der Hausarzt im AOK-Vertrag mehr Honorar als im Gesamtvertrag mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB).