AOK kritisiert Handhabung von Todesfällen im Morbi-RSA

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BERLIN (HL). Stirbt ein GKV-Versicherter am Jahresbeginn, dann bleibt seine Kasse auf den meist sehr hohen Behandlungskosten des schwer Kranken sitzen. Stirbt der Versicherte hingegen am Jahresende, dann bekommt die Kasse aus dem morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich nahezu die vollen Zuweisungen entsprechend der Krankheitslast, die dieser Versicherte seiner Kasse verursacht hat.

Die AOK, die einen überdurchschnittlich alten und daher sterbeträchtigen Versichertenanteil innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung hat, sieht darin eine Wettbewerbsverzerrung.

Das Bundesversicherungsamt, das für die Abwicklung des Morbi-RSA zuständig ist, will diese Praxis aber nicht ändern, wie aus den aktuellen Beschlüssen zum Morbi-RSA-Verfahren hervorgeht.

Das widerspreche aber den ausdrücklichen Empfehlungen des wissenschaftlichen Beirates, kritisiert der AOK Bundesverband. Der Beirat hatte empfohlen, mit Todesfällen genauso umzugehen wie mit anderen unterjährigen Versicherungszeiten, etwa dem Kassenwechsel. Die bestehende Sonderregelung für Todesfälle sollte abgeschafft werden.

Dazu Jürgen Graalmann, stellvertretender Vorsitzender des AOK-Bundesverbandes: "Das BVA versäumt es, seinen gesetzlichen Auftrag vollständig zu erfüllen. Die Beibehaltung von Sonderregelungen für Verstorbene schwächt die Zielgenauigkeit des Morbi-RSA und bewirkt, dass die kostenintensive Behandlung von Schwerstkranken weiterhin unterfinanziert bleibt." Das benachteilige Kassen mit vielen schwer Kranken.

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