AOK setzt sich im Streit um Rabatte erneut durch

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STUTTGART (fst). Am vergangenen Mittwoch hat die AOK Baden-Württemberg nach eigenen Angaben zwei Erfolge im Streit um die Rabatt-Ausschreibung verbucht. So habe die Vergabekammer Düsseldorf der Kasse in einer "Vorabgestattung" erlaubt, Zuschläge zu erteilen. Zudem hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg den Antrag eines Unternehmens abgelehnt, das Zuschlagverbot zu verlängern. Die Kasse sieht sich vom LSG-Spruch in ihrer Linie bestätigt. Ende Januar hatte das LSG bereits den Nachprüfungsantrag eines Unternehmens abgelehnt (wir berichteten).

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