AOK sieht sich im Rabattstreit von Urteil bestätigt

STUTTGART (fst). Die AOK Baden-Württemberg hat im Streit mit Generika-Herstellern nach eigenen Angaben vor dem Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg einen Etappensieg erzielt.

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Die AOK hat im August 2008 eine Ausschreibung für 64 Wirkstoffe gestartet, die im AOK-System zuletzt ein Umsatzvolumen von 2,3 Milliarden Euro erzielt haben. Gegen alle Wirkstoffe und in allen fünf Gebietslosen haben Hersteller Nachprüfungsanträge gestellt, die in diesen Wochen vor mehreren Gerichten und Vergabekammern verhandelt werden. Das LSG Baden-Württemberg hat vergangenen Freitag nach Angabe der Kasse den Antrag eines Unternehmens abgelehnt und die Ausschreibung für rechtmäßig erklärt.

Baden-Württembergs AOK-Vize Dr. Christopher Hermann wertet den Beschluss als "Meilenstein". Denn das Gericht habe der Kasse "Fairness gerade auch gegenüber mittelständischen Pharmaherstellern" attestiert. Dagegen weisen Herstellerverbände darauf hin, unterlegene Unternehmen unterlägen während der Laufzeit der Verträge "faktisch einem Verkaufsverbot für die ausgeschriebenen Substanzen". AOK-Vize Hermann teilte mit, er halte am Starttermin 1. März für die Rabattverträge fest.

Beschluss des LSG Baden-Württemberg, Az: L 11 WB 5971/08

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