Bedarfsplanung soll möglich werden

Ab Juni müssen sich Pflegefachkräfte in Bayern registrieren

Ein Pflegeregister startet in Bayern zum 1. Juni. Es ist nach Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen das dritte Bundesland, das ein solches Verzeichnis einrichtet.

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München. Am 1. Juni wird in Bayern das Berufsregister für Pflegekräfte freigeschaltet. Es soll unter anderem Aufschluss darüber geben, wie viele Fachkräfte mit welchen Qualifikationen es in dem Freistaat gibt.

Das Register wurde aufgrund eines gesetzlichen Auftrags von der Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) errichtet. Dorthin müssen sich ab Juni alle dreijährig ausgebildeten oder akademisch qualifizierten Pflegefachpersonen wenden, um sich zu registrieren. Das Beruferegister soll, so schwebt es dem Gesetzgeber vor, die „Grundlage für die systematische Erkennung und Auswertung von pflegerischen Versorgungs- und Qualitätsbedarfen und -lücken“ bilden. Mit ihm soll zudem eine vorausschauende Bedarfsplanung gelingen.

Gesundheitsministerin Judith Gerlach rief am Freitag alle Pflegefachkräfte dazu auf, sich zeitnah zu registrieren. Es biete die Chance, verlässliche Prognosen für die Zukunft zu erstellen, regionale Engpässe zu identifizieren und passgenaue Weichenstellungen vorzunehmen.

Verpflichtende Berufsregister für Pflegefachpersonen gibt es bislang nur in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen. Eine bundesweit bestehende Pflicht zur Registrierung, die immer wieder gefordert wird, hat es noch nicht in ein Gesetz geschafft. (eb)

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