Psychotherapeuten-Ausbildung

Abfuhr für die Bundesländer

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BERLIN. Die Bundesregierung beharrt auf einem Inkrafttreten der neuen Psychotherapeutenausbildung bereits ab 2020.

Ein Verschieben des Starts um ein Jahr, wie vom Bundesrat gewünscht, sei nicht notwendig, heißt es in der am Dienstag vom Kabinett beschlossenen Gegenäußerung der Regierung auf die Stellungnahme des Bundesrats zum Gesetzentwurf.

Universitäten und Hochschulen seien ihrer Auffassung nach in der Lage, die Bachelorstudiengänge bis zum 1. September 2020 zu akkreditieren.

Eine Abfuhr holten sich die Länder auch mit ihrer Bitte, ein Praxissemester oder ein Praktisches Jahr in der Ausbildung vorzusehen.

Die Bundesregierung bleibt bei der Auffassung, ein „isoliertes Praxissemester“ sei ob der praktischen Anteile im Studium nicht nötig. Anderer Meinung als die Länder ist die Regierung auch bei der Verordnungskompetenz.

Psychologische Psychotherapeuten nach der heutigen Ausbildung sollen keine Ergotherapie oder häusliche Krankenpflege verordnen können, das solle den Absolventen des neuen Curriculums vorbehalten bleiben, heißt es in der Gegenäußerung.

Eine vom Bundesrat vorgeschlagene erweiterte Legaldefinition des Psychotherapeutenberufes will die Regierung prüfen. Sie stehe der vorgeschlagenen Öffnung der Legaldefinition auch für neue, noch nicht anerkannte Methoden jedoch kritisch gegenüber.

Der Gesetzentwurf soll am 9. Mai in erster Lesung im Bundestag beraten werden. Die Expertenanhörung im Gesundheitsausschuss ist für den 15. Mai vorgesehen. (af)

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