Abrechnungsstelle gegen GOÄ-Öffnungsklausel

MÜLHEIM (eb). Die PVS holding, eines der größten privaten Abrechnungsinstitute, hat ablehnend auf einen erneuten Vorstoß des Verbandes der privaten Krankenversicherung zugunsten einer Öffnungsklausel der GOÄ reagiert.

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Die PKV fordert, mit ausgewählten Ärzten Sonderverträge über Qualität und Honorar abschließen zu können, und möchte dies im Rahmen der geplanten GOÄ-Reform realisieren.

Im Zuge der GOZ-Reform war sie allerdings damit gescheitert.

Nach Ansicht der privaten Abrechnungsstelle behindern die mit der Öffnungsklausel verbundenen Selektivverträge die freie Arztwahl des Privatpatienten.

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