Tabaksteuern 2021

Absatz von Pfeifentabak steigt stark

Pfeifentabak erlebte 2021 einen Boom. Der Grund liegt in der Zunahme des Tabakerhitzergebrauchs und Steuererhöhungen ab 2022. Die Branche beunruhigt derzeit der Trend zu zweifelhaften Einweg-E-Zigaretten.

Matthias WallenfelsVon Matthias Wallenfels Veröffentlicht:
Tabakerhitzer zählen steuerlich zur Kategorie des Pfeifentabaks. Dessen Absatz kennt in der jüngsten Vergangenheit in Deutschland nur einen Weg – den nach oben.

Tabakerhitzer zählen steuerlich zur Kategorie des Pfeifentabaks. Dessen Absatz kennt in der jüngsten Vergangenheit in Deutschland nur einen Weg – den nach oben.

© Robert Schlesinger/picture alliance

Wiesbaden/Berlin. Die im Zuge des Tabaksteuermodernisierungsgesetzes (TabStMoG) ab diesem Jahr erstmals eingeführte Steuer für Tabakerhitzer hat im vergangenen Jahr ihre Schatten vorausgeworfen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) vom Freitag wurden 2021 in Deutschland 2,8 Prozent weniger konventionelle Tabakzigaretten versteuert als im Jahr 2020. Beim Absatz von Pfeifentabak setzte sich der Aufwärtstrend der vergangenen Jahre hingegen fort: Die Menge des versteuerten Pfeifentabaks, zu dem auch Wasserpfeifentabak und Tabakprodukte für Erhitzer zählen, im Vorjahresvergleich um 40 Prozent. Auch der Absatz von Zigarren und Zigarillos erhöhte sich leicht um 1,4 Prozent. Die Menge des versteuerten Feinschnitts sank dagegen um 5,6 Prozent. Insgesamt wurden 2021 Tabakwaren im Wert von 29,4 Milliarden Euro versteuert – rund 600 Millionen Euro oder zwei Prozent mehr als 2020.

Corona lässt zu Pfeifentabak greifen

Der Trend zum Pfeifentabak ist laut Destatis während der Corona-Pandemie noch stärker gestiegen als in den Jahren davor. Gegenüber dem Jahr 2020 erhöhte sich der Absatz von Pfeifentabak demnach um 2398 auf 8387 Tonnen im Jahr 2021. Seit 2019 habet sich der Absatz von Pfeifentabak damit mehr als verdoppelt. „Die Steigerungen sind dabei auf Wasserpfeifentabak und Tabakprodukte für elektrische Erhitzer zurückzuführen. Der Absatz von klassischem Pfeifentabak ist dagegen seit Jahren rückläufig“, erläutern die Wiesbadener Statistiker. Die Zahlen spiegeln auch die zunehmende Akzeptanz von Tabakerhitzern wider, die die Industrie unter dem Aspekt der Schadensminimierung (Harm Reduction) – und im Einklang mit Suchtforschern – im Vergleich zum Gebrauch konventioneller Verbrennungszigaretten am Markt positionieren.

Die langfristige Entwicklung der versteuerten Tabakwaren zeigt laut Statistik, dass der Zigarettenabsatz seit 1991 von 146,5 Milliarden Stück um etwas mehr als die Hälfte auf 71,8 Milliarden Stück im Jahr 2021 sank. Im Gegensatz dazu stiegen die versteuerten Verkaufswerte für Zigaretten aufgrund von Tabaksteuer- und Preiserhöhungen im gleichen Zeitraum um 43 Prozent auf 22,7 Milliarden Euro. Von 1989 bis 2021 wurde die Tabaksteuer auf Zigaretten insgesamt 15 Mal erhöht, zuletzt zum 1. Januar 2015.

Zweifelhafte Disposables am Markt

Trotz erheblicher Zweifel von Ärzten und Gesundheitspolitikern an deren Lenkungswirkung fällt ab diesem Jahr erstmals auch für die nikotinhaltigen, aber auch -freien Liquids der E-Zigaretten eine „Tabaksteuer“ an. Die Besteuerungsgrundlage wird von Milligramm Nikotin auf Milliliter der Substanz umgestellt. ein Liquid-Fläschchen mit 20 Milliliter Nikotin künftig mit acht Euro besteuert werden – und kostet damit fünfmal mehr als Feinschnitt zum Drehen.

Der Verband des eZigarettenhandels (VdeH) sieht nicht nur diese Entwicklung kritisch – er verweist auf das vertane Potenzial in puncto Harm Reduction. Er weist aktuell darauf hin, dass am Markt ein starker Trend zu Einweg-E-Zigaretten, so genannten „Disposables“, teilweise auch als „Shisha To Go“ bezeichnet, zu erkennen sei, die insbesondere außerhalb des Fachhandels angeboten würden.

„Auch wenn man diese Einweg-E-Zigaretten aus Gründen der Nachhaltigkeit und des Umweltschutzes durchaus kritisch betrachten muss, so sind sie ein niederschwelliges Angebot an Tabakraucher, die für den Rauchausstieg erfolgreiche E-Zigarette auszuprobieren. Voraussetzung ist aber natürlich, dass sie dem geltenden Regulierungsrahmen entsprechen, was laut unserer Beobachtung in sehr vielen Fällen nicht zutrifft,“ verdeutlicht Michal Dobrajc, zweiter Vorsitzender des VdeH.

Der VdeH beobachte mit Sorge, dass eine Vielzahl der auf dem Markt angebotenen Produkte teilweise eklatant gegen die gesetzlichen Anforderungen verstoßen, wie z.B. Produktregistrierung und Kennzeichnungspflichten, und zum Teil auch nach Gesetz unzulässige Inhaltsstoffe wie Vitamine und Koffein enthalten. „Selbstverständlich müssen auch Disposables allen einschlägigen gesetzlichen Anforderungen entsprechen, inklusive des Abgabeverbots an Minderjährige, und dürfen in Onlinemedien entsprechend der gesetzlichen Lage auch nicht beworben werden“, fordert der Verband.

In mehreren Fällen habe der VdeH nun erfolgreich einstweilige Anordnungen mit einem Vertriebsverbot solch gesetzeswidriger Angebote vor Gericht erwirkt und sich in anderen Fällen mit den Inverkehrbringern außergerichtlich durch Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung geeinigt.

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