NRW

Ärzte-Kammern jetzt zuständig für Sprachtests

In Nordrhein-Westfalen hat das Gesundheitsministerium die Zuständigkeit für Sprachtests den beiden Ärztekammern übertragen. Bislang mussten ausländische Ärzte ihre Sprachkenntnisse gegenüber den Bezirksregierungen nachweisen.

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KÖLN. In Nordrhein-Westfalen liegen die Fach-Sprachtests für ausländische Ärztinnen und Ärzte künftig in Hand der beiden Ärztekammern.

Das Landesgesundheitsministerium hat ihnen dafür die Zuständigkeit übertragen und sie gleichzeitig angewiesen, nicht nur das Hörverstehen und die Sprachfertigkeit, sondern auch die schriftliche Ausdrucksfähigkeit zu überprüfen.

Die ausländischen Mediziner müssen ihre fachsprachlichen Kenntnisse zusätzlich zum allgemeinen Sprachzertifikat belegen.

"Ärztinnen und Ärzte müssen nicht nur dieselbe Sprache sprechen wir ihre Patientinnen und Patienten, sie müssen auch in der Lage sein, Arztbriefe und Gesundheitsbescheinigungen richtig zu formulieren", sagte Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne).

Sie macht sich für ein bundesweit einheitliches Niveau der Sprachtests stark. Das sei notwendig, um einen "Prüfungstourismus" innerhalb Deutschlands zu verhindern und Patienten vor Medizinern zu schützen, die den deutschen Anforderungen an den ärztlichen Beruf nicht erfüllen, betont Steffens.

Nach Angaben des Ministeriums stammen zurzeit 6000 der rund 37.500 an NRW-Kliniken tätigen Ärzte aus dem Ausland.

"Heilkunde braucht Sprachkunst"

Der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Dr. Theodor Windhorst begrüßt die neue Zuständigkeit der Kammern für die Sprachtests. "Heilkunst braucht auch Sprachkunst", betont er.

Die Sprache habe eine Schlüsselfunktion in der Arzt-Patienten-Beziehung. Bislang mussten ausländische Ärzte die fachsprachlichen Kenntnisse bei den Bezirksregierungen nachweisen.

Die Kammern werden sich künftig auch an den mündlichen Prüfungen bei den Bezirksregierungen beteiligen, die ein simuliertes Arzt-Patienten-Gespräch enthalten. Diese Prüfungen sind in NRW Standard.

Windhorst hält eine noch engere Einbindung der Kammern für sinnvoll. Er schlägt vor, auch die Approbation federführend in ihre Hände zu legen, unter Einbeziehung der Bezirksregierungen. Die Überprüfung der Sprachqualität durch die Ärztekammern helfe, die Qualität der Patientenversorgung nachhaltig zu verbessern, sagt er.

"Wir sollten überlegen, ob nicht zuletzt ein Instrumentarium von approbationsrechtlichen wie auch berufsrechtlichen Interventionsmöglichkeiten in einer Hand den Kammern die so oft geforderte wirksame Überwachung der ärztlichen Berufspflichten erleichtern würde." (iss)

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