Ärzte in Praxis und Klinik behalten das Sagen

Was Pflegekräfte, Physiotherapeuten und Arzthelferinnen künftig verordnen dürfen, bleibt weiter unklar. Im März will sich der Bundesausschuss endgültig dazu äußern.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Wundbehandlung bei diabetischem Fuß: Sollen solche Tätigkeiten künftig delegiert werden können?

Wundbehandlung bei diabetischem Fuß: Sollen solche Tätigkeiten künftig delegiert werden können?

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BERLIN. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat die Streitfrage vertagt. Erst in der Märzsitzung werde es eine Entscheidung zur Übertragung ärztlicher Befugnisse auf Pflegekräfte und möglicherweise auch Medizinische Fachangestellte in Arztpraxen geben, sagte GBA-Chef Dr. Rainer Hess.

Grund für die Verzögerung war unter anderem ein Antrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, auch Medizinische Fachangestellte in die anstehenden Modellversuche aufzunehmen. Der Gesetzgeber hatte den Ausschuss in der Folge des Pflegeweiterentwicklungs-Gesetzes von 2008 beauftragt, eine Liste von Tätigkeiten zu erarbeiten, für die eine solche Übertragung denkbar sein könnte. Pflegekräfte und Physiotherapeuten sollen so in die Lage versetzt werden, Verbandsmaterial und Pflegehilfsmittel zu verordnen.

Ob der GBA über die Liste hinaus auch festlegen wird, welche Qualitätsmerkmale mit diesen Tätigkeiten verknüpft werden sollen, ist noch strittig. Der Gesetzesauftrag sei in diesem Punkt unsauber formuliert, sagte Hess. Der Ausschuss benötige die zusätzliche Zeit - ursprünglich hatte das Gremium eine Entscheidung bis zum 17. Februar fällen wollen -, um einen für beide Sektoren einheitlichen Tätigkeitskatalog zu formulieren.

Im Krankenhaus stellt sich die Übertragung von Heilkunde auf Nichtärzte anders dar als in der Arztpraxis. In den Kliniken kommt es eher zu einer Delegation ärztlicher Aufgaben. In der Arztpraxis könnte es aber auch zu einer Substitution kommen. Deshalb versucht die KBV mit ihrem Antrag, jedes Aufweichen der Weisungsgebundenheit der Nichtärzte zu verhindern. "Der Hausarzt bleibt der Lotse im System", bekräftigte KBV-Vorstand Dr. Carl-Heinz Müller.

Wundbehandlung und Diabetespflege könnten auf der Liste des GBA auftauchen, deutete Dr. Bernhard Egger vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen an. Die Patientensicherheit stehe weiterhin an erster Stelle.

In Krankenhäusern sei es längst gang und gäbe, dass Pfleger ärztliche Aufgaben übernähmen. Allerdings müsse in jedem Einzelfall geprüft werden, ob der beauftragte Pfleger die Tätigkeit tatsächlich ausführen könne. Dies bedeute viel bürokratischen Aufwand, sagte Dr. Bernd Metzinger von der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Er hoffe, dass die Aus- und Weiterbildungsordnungen für Pflegekräfte und Medizinische Fachangestellte zügig auf die neuen Möglichkeiten abgestimmt würden.

In der Versorgungsrealität werden zunächst keine Aufgaben auf Nichtärzte übertragen. Zunächst soll dies nur in Modellprojekten erprobt werden. Die sollen nach dem Wunsch der Kassen bald starten können. Ihre Laufzeit einschließlich der Evaluation und Dokumentation ist auf acht Jahre begrenzt.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Endlich raus aus der Grauzone!

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