Ärzte und Apothekerwerben für Wirkstoffverordnung
NEU-ISENBURG (run). In seltener Einigkeit werben KBV und der Bundesverband der Apotheker ABDA derzeit für ein Konzept, bei dem die Wirkstoffverordnung im Vordergrund steht.
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Auf den Wirkstoff kommt es an: KBV und ABDA setzen auf Wirkstoff-Rezepte.
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Das Konzept sieht vor, dass Ärzte in der Therapie künftig den Wirkstoff, Menge, Dosierung und Therapiedauer festlegen, Apotheker hingegen das Arzneimittel wählen - bei Generika innerhalb eines definierten Preiskorridors.
Verordnungsgrundlage soll ein von Ärzten und Apothekern gemeinsam entwickelter, bundesweit einheitlicher Medikationskatalog auf der Basis gesicherter Leitlinien und Empfehlungen sein.
Die propagierten Vorteile der verstärkten heilberuflichen Kooperation: mehr Therapiesicherheit für Patienten, weniger Regressdruck für Ärzte, mehr Freiheit bei der Arzneiwahl für Apotheker und weniger Kosten für das Gesundheitswesen.
Nach Zahlen, die vor Kurzem auf Presseveranstaltungen der Apothekerkammern Nordrhein und Niedersachsen genannt wurden, sollen Einsparungen in Milliardenhöhe durch den kassenübergreifenden Medikationskatalog erreicht werden.
"Ablauf und Rollenverteilung sind klar, nun muss das Konzept Widerhall bei der Politik und den Krankenkassen finden", hieß es auf Anfrage zum weiteren Vorgehen bei der ABDA.
Erste Maßnahmen gibt es zumindest in Westfalen-Lippe, wo Kassenärztliche Vereinigung (KVWL) und Apothekerkammer und -verband sich zu weiterführenden Gesprächen getroffen haben. "Wir wollen erreichen, dass der Patient, der immer in dieselbe Apotheke kommt, dort auch immer dasselbe Medikament erhält", sagte KVWL-Vize Dr. Wolfgang-Axel Dryden.
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