Niedersachsen

Ärzte und Pflegende werden nicht zum Helfen gezwungen

Niedersachsen will in medizinischen Notlagen doch weiter auf Freiwilligkeit bei Ärzten und Pflegenden setzen. Kammer und KV zeigen sich erleichtert.

Christian BenekerVon Christian Beneker Veröffentlicht:
Niedersachsen: Die Zwangsverpflichtung für Ärzte und Pfleger in medizinischen Notlagen ist vom Tisch.

Niedersachsen: Die Zwangsverpflichtung für Ärzte und Pfleger in medizinischen Notlagen ist vom Tisch.

© W. Heiber Fotostudio/stock.adobe.com

Hannover. Die Zwangsverpflichtung von Ärzten und Pflegenden im Falle medizinischer Notlagen ist in Niedersachsen vom Tisch.

Das erklärten die beiden Fraktionen der großen Koalition nach einer Anhörung im Gesundheitsausschuss des Landtags vergangene Woche in Hannover. Der von der Koalition in den Landtag eingebrachte Entwurf zur Änderung des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst hatte eine entsprechende Regelung vorgesehen.

Zu der Ankündigung erklären die sozialpolitischen Sprecher der Regierungsfraktionen, Uwe Schwarz (SPD) und Volker Meyer (CDU): „Die Beschäftigten in Krankenhäusern sowie in Alten- und Pflegeeinrichtungen haben in der Krise eindrucksvoll unter Beweis gestellt, dass die zur Diskussion stehende Zwangsverpflichtung auch in medizinischen Ausnahmesituationen nicht erforderlich ist. Wir setzen daher weiter auf Freiwilligkeit und die bestmögliche Ausstattung mit Schutzkleidung.“

Niemand könne ein Interesse daran haben, den in der Krise hart arbeitenden Beschäftigten des medizinischen Bereichs zu unterstellen, man müsse sie dazu zwingen, ergänzte Meyer.

Liebäugeln mit bayerischer Lösung

Die beiden Politiker ziehen indessen eine Regelung wie in Bayern in Betracht: Dabei können die Behörden die Kammer verpflichten, ihr kostenfrei Auskünfte ihrer aktiven oder bereits im Ruhestand befindlichen Mitglieder zu geben, die bei der Bekämpfung der Pandemie den „erforderlichen ärztlichen Personalbedarf zu decken“, wie es hieß.

Ärztliche Verbände, die Kammern und KV begrüßten die Ankündigung. Sie sei „eine wichtige und notwendige Korrektur“, so der Marburger Bund Niedersachsen. Es werde niemals nötig sei, Ärzte zum Helfen zu zwingen, sagte Hans Martin Wollenberg, Erster Vorsitzender des Marburger Bundes Niedersachsen.

„Genugtuung“ für Kammer und KV

Niedersachsens Ärztekammerpräsidentin Dr. Martina Wenker und der Vorstandsvorsitzende der KV Niedersachsen (KVN), Mark Barjenbruch, hätten „mit großer Genugtuung“ auf die Ankündigung reagiert, teilen Kammer und KV mit. „Damit haben unsere gemeinsam von Ärztekammer Niedersachsen und KV Niedersachsen geführten intensiven Gespräche der vergangenen Tage Erfolg gehabt. Wir bedanken uns insbesondere bei den Fraktionen von CDU, SPD und Grünen für die konstruktiven Gespräche“, so Wenker und Barjenbruch.

Auch Elisabeth Gleiß, Mitglied der Pflegekammer Niedersachsen, kritisiert die ursprünglich geplante Zwangsverpflichtung. Sie sei der „falsche Weg und ein massiver Eingriff in die Persönlichkeitsrechte“ und drücke tiefes Misstrauen gegenüber den Pflegenden aus.

Marburger Bund und Pflegekammer sprachen sich anstelle einer Verpflichtung für Pflegende und Ärzte für Freiwilligenregister aus, um im Pandemiefall Fachleute schnell ansprechen zu können.

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