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Sterbehilfe

„Ärzten keine Steine mehr in den Weg legen“

Die FDP-Abgeordnete Helling-Plahr appelliert an die Ärztekammer Thüringen, bei der Suizidhilfe das Berufsrecht zu ändern.

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Berlin. Die FDP-Bundestagsabgeordnete und Medizinrechtlerin Katrin Helling-Plahr hat die Landesärztekammer Thüringen aufgefordert, dass Ärzten, die Suizidhilfe leisten wollen, „künftig keine Steine mehr in den Weg gelegt werden“. In einem Schreiben an Kammerpräsidentin Dr. Ellen Lundershausen fordert Helling-Plahr die Kammer auf, dafür die Änderung des ärztlichen Berufsrechts anzugehen.

Trotz des Urteils des Bundesverfassungsgerichts von Ende Februar könnten sich Patienten nicht sicher sein, dass sie einen Arzt finden, der sie in den Tod begleitet. „Das liegt keineswegs daran, dass sich kein Arzt finden ließe, der grundsätzlich Suizidhilfe leisten würde“, heißt es in dem Schreiben.

„Faktische Bindungswirkung“ des geltenden Berufsrechts

Unerheblich sei dabei auch, ob das berufsrechtliche Verbot der Suizidhilfe angesichts des Urteils aus Karlsruhe noch tatsächlich rechtswirksam ist. Solange es auf dem Papier steht, entfalte es „faktische Bindungswirkung“, so die FDP-Abgeordnete.

Paragraf 16 Satz 3 der Berufsordnung in Thüringen untersagt es Ärzten, Sterbenden Hilfe zur Selbsttötung zu leisten. Nach dem durch den Karlsruher Beschluss wieder hergestellten alten Rechtszustand verhalten sich Ärzte nicht strafbar, solange es sich beispielsweise nicht um eine Tötung auf Verlangen handelt.

Das Parlament stehe vor der Herausforderung, ein neues Suizidhilferecht in dem durch Karlsruhe aufgezeigten Rahmen zu formulieren. Dabei solle ein Schutzkonzept formuliert werden, das sicherstellt, dass der Sterbewunsch des Betroffenen tatsächlich auf freiem Willen fußt. Helling-Plahr bittet die Kammerpräsidentin um einen „Einblick“, ob die Kammer bereit ist, „sich einer offenen Debatte auf Basis der Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts zu stellen.“ (fst)

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