Psychotherapeutengesetz

Ärztestreit um ein zentrales Kompetenzfeld

Wem gehört die sprechende Medizin? Ärzte fürchten um ihren Einfluss auf die Patientenkommunikation.

Veröffentlicht:

BERLIN. Noch nicht einmal ein Referentenentwurf der Novelle des Psychotherapeutengesetzes liegt vor. Dennoch sorgen die Pläne einer Ausbildungsreform für Psychotherapeuten seit geraumer Zeit für Zwist in der Ärzteschaft.

Die Dimension seelischer Leiden in Deutschland ist gewaltig. Rund ein Drittel der erwachsenen Bevölkerung sei im Laufe eines Jahres von einer psychischen oder psychosomatischen Störung betroffen, rechnet die Bundesärztekammer (BÄK) vor.

Bei den Ursachen für Arbeitsunfähigkeit stehen die psychischen Erkrankungen hinter den muskulo-skelettalen an zweiter Stelle.

Im Juni soll die Reform in ein gesetzliches Verfahren starten. Am 23. April sind die Pläne Thema beim 28. Deutschen Psychotherapeutentag in Berlin.

Direktausbildung ist umstritten

Zur Reform soll auch die Direktausbildung von psychologischen Psychotherapeuten mit Staatsexamen und einheitlicher Approbation in Psychotherapie gehören. Die ist zwischen den Verbänden der Psychotherapeuten und den Ärztekammern umstritten.

Die somatischen Ärzte fürchten eine drohende Ausgrenzung der Ärzteschaft aus der Psychotherapie, wie es die Delegiertenversammlung der Berliner Ärztekammer Anfang April formuliert hat.

Ihr Präsident Dr. Günther Jonitz sprach von einer drohenden Aufsplitterung der somatischen und psychischen Behandlungskompetenz.

Die Berliner Delegierten lehnten das geplante Gesetzesvorhaben vorsorglich ab. Grund: Es drohe eine Auslagerung der kommunikativen Kompetenz - sprich: der sprechenden Medizin - in einen neu geschaffenen Gesundheitsberuf.

Der Deutsche Ärztetag in Frankfurt hat auf eine Verschlechterung der Versorgung durch die Gesetzespläne hingewiesen, wenn die somatisch-technischen Leistungen zu sehr in den Vordergrund rückten. Tatsächlich suchten Patienten bei psychischen Problemen zunächst die Hilfe von Hausärzten und Psychiatern.

"Ärzte sind die zentrale Säule in der Versorgung von Patienten mit psychischen und psychosomatischen Erkrankungen", heißt es in einem BÄK-Positionspapier.

35.000 Hausärzte, rund 7000 Fachärzte für Psychotherapie und Neurologie sowie 13.000 Fachärzte mit Zusatzbezeichnung Psychotherapie behandelten in der psychosomatischen Grundversorgung sowie in der ambulanten fachärztlichen Versorgung Millionen Patienten pro Quartal. (af)

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Kommentare
Werner Schmidtke 22.04.201614:05 Uhr

Man sollte..

die Kirche wirklich im Dorf lassen. Zunächst einmal ist ja noch nicht mal eine Vorlage einer Gesetzesreform vorhanden. Und wenn man sich einmal anschaut, das die Beteiligten ( v.a. die " postgradual ausbildenden Institute", denen ja gewissermaßen zumindest teilweise die Grundlage entzogen wird), sich so uneins sind wie ein Obstsalat, wird sich das Projekt eh noch länger hinziehen, als geplant. Das ist doch nichts Neues. Ich kann die Kritik/ Besorgnisse der Ärzte dennoch recht gut verstehen. Für mich klingt das nicht nach"Konkurrenzängsten", sondern auch nach einer Sorge der fachgerechten Versorgung. Und darin wird sich m.E. auch nicht wirklich viel ändern, da ein Psychotherapeut kein Mediziner ist und somit auch immer verpflichtet, sich mit eben diesen Kollegen auszutauschen. Es mag ja vllt. eine Novellierung des PsychThG. geben, die Patienten werden sich dennoch traditionell in den allermeisten Fällen an den Hausarzt wenden.
W.Schmidtke Psychotherapeut

Dr. Heiner Heister 22.04.201610:01 Uhr

Es gibt keinen Ärztestreit über die Sprechende Medizin!

"Kommunikation ist zentraler Bestandteil jeder ärztlichen Tätigkeit in de4r Patientenversorgung." Das stellt der 117. Deutsche Ärztetag in einem Beschluss unmissverständlich fest. Der 118. Deutsche Ärztetag bestätigt dies in einem Vorstandsantrag.
Der 118. Deutsche Ärztetag stellt ausserdem klar, dass jeder entsprechend weitergebildete Arzt ein Psychotherapeut ist.
In § 1.1 des PsychThG von 1999 ist zu lesen, dass die Bezeichnung Psychotherapeut von Ärzten, Psychologen und Kinder- u. Jugendlichenpsychotherapeuten geführt werden darf.
§ 1.3 des PsychThG besagt, dass die Grundlagen der Psychotherapie allgemein wissenschaftliche sind.
Die Novellierung des PsychThG, die von den Psychologen betrieben wird, im Rahmen der Reform ihrer Psychotherapieausbildung, soll dies einseitig zu deren Gunsten verändern.
Dagegen wehren sich die Ärzte.
Das ist Gegenstand des jüngesten Beschlusses der Ärztekammer Berlin.
Die Kammerversammlung Nordrhein hat sich am 19. März ebenfalls in einem Beschluss, ohne Gegenstimme, gegen die drohende Verdrängung der Ärzteschaft aus der Psychotherapie gewandt.

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