Ärztetag poliert Weiterbildung auf

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NÜRNBERG (bee/jvb). Für Weiterbildungsbefugte wird es künftig eng: Nehmen sie nicht an der elektronischen Evaluation der Weiterbildung teil, droht ihnen der Entzug der Weiterbildungsbefugnis.

Das haben die Delegierten des 115. Deutschen Ärztetages in Nürnberg nach einer knappen Abstimmung beschlossen: 117 Delegierte sprachen sich dafür aus, 90 stimmten dagegen.

Ähnlich knapp war das Votum bei der Frage, ob für die Weiterbildung eines Facharztes mit Patientenkontakten eine Zeit von mindestens sechs Monaten in der Facharztpraxis vorgeschrieben wird. Gegen einen ambulanten Abschnitt in einer Facharztpraxis sprachen sich 120 Delegierte aus, 99 waren dafür.

Eine große Mehrheit hingegen stimmte dafür, dass die Landesärztekammern künftig ein Weiterbildungsregister erstellen.

So können die Kammern direkt die Weiterbildungsassistenten für die Evaluation befragen, ohne dabei wie bisher den Ausbildern vertrauen zu müssen.

Die Kammern könnten etwa zusammen mit der jährlichen Rechnung den Status der Weiterbildung eines Kammermitglieds abfragen, heißt es im Beschluss. Die Evaluation soll weitergeführt und immer an einem Stichtag erhoben und ausgewertet werden.

Viele Anträge mit knapper Mehrheit

Des Weiteren votierten die Delegierten für die Möglichkeit, die Weiterbildung auch in Teilzeit zu absolvieren. Damit soll jungen Ärzten die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert werden. Auch sollen Teilzeittätigkeiten unter 50 Prozent der Regelarbeitszeit anerkannt werden.

Auch bekräftigen die Delegierten, dass die Weiterbildung zum Facharzt für Innere Medizin als stationär ausgerichtete Qualifikation weiterhin Bestand haben soll.

Weiter heißt es in dem Beschluss, dass für die hausärztliche Tätigkeit eine 24-monatige Weiterbildung in der ambulanten hausärztlichen Versorgung erforderlich ist.

Bei der engagierten Debatte zur Novellierung der Weiterbildung gab es für viele Anträge nur kappe Mehrheiten. Vielfach waren sich die Delegierten nicht einig: Fast die Hälfte der 56 Anträge überwiesen sie an den Vorstand.

In diesen Anträgen geht es etwa um den Umgang mit sensiblen Daten der Evaluation oder ob und wie ambulante Inhalte in der Weiterbildung gestärkt werden sollten.

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