Interessenkonflikte

AkdÄ-Mitglieder legen Industriekontakte offen

Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft publiziert ab sofort alle relevanten Interessenkonflikte ihrer ordentlichen Mitglieder im Internet.

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BERLIN. In Sachen Transparenz in den Beziehungen zur Pharma- und Medizintechnik-Industrie nehmen die ordentlichen Mitglieder der Arzneimittelkommission eine Vorreiterrolle ein. Dazu publiziert die Kommission ab sofort alle Interessenkonflikte der ordentlichen Mitglieder auf ihrer Internetseite.

Dazu gehören auch alle Geldbeträge, die diese Kommissionsmitglieder von Arzneimittel- und Medizinprodukte-Herstellern, beispielsweise für Vorträge, Beratungen, Fortbildungen oder wissenschaftliche Projekte, erhalten haben.

Dazu der Vorsitzende der Arzneimittelkommission, Professor Wolf-Dieter Ludwig: "Bei Mitgliedern der AkdÄ sind sowohl die Transparenz bei Interessenkonflikten als auch der korrekte Umgang mit ihnen eine wichtige Voraussetzung für eine unabhängige Bewertung von Arzneimitteln."

Und weiter: "Dass diese Transparenz aus dem Kreis der Mitglieder selbst heraus entwickelt wurde, wird hoffentlich ein positives Signal auch für andere Gruppierungen innerhalb der Ärzteschaft setzen."

Signal an die Ärzteschaft

Als Fachausschuss der Bundesärztekammer berät die Arzneikommission die BÄK in wissenschaftlichen Fragen der Arzneimittelversorgung und bewertet dabei auch Arzneimittel und therapeutische Strategien.

Vor diesem Hintergrund führten insbesondere finanzielle Beziehungen zur Industrie und ihren Verbänden zu Interessenkonflikten, die das Risiko einer unangemessenen Beeinflussung erhöhten. Deshalb seien Regeln zum Umgang mit Interessenkonflikten entwickelt worden. Dazu gehöre die Herstellung von Transparenz.

Die Selbstverpflichtung der Mitglieder der Arzneimittelkommission ist auch deshalb ein Signal in die Ärzteschaft, weil nach einer neuen Kodexregelung der forschenden Arzneimittelhersteller, die im vfa organisiert sind, ab 2015 alle Beziehungen zwischen Ärzten und Industrie transparent gemacht werden müssen.

Das gilt sowohl für die Zusammenarbeit bei klinischen Studien und Anwendungsbeobachtungen als auch für die Teilnahme an von Herstellern organisierter Fortbildung. Erfasst und publiziert werden auch Dienstleistungen für Vorträge und Beratungen sowie dabei geflossene Honorare. (HL)

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