Diamorphin-Beschluss

Altpeter lobt erleichterte Behandlung

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STUTTGART. Baden-Württembergs Gesundheitsministerin Katrin Altpeter hat die Erleichterungen bei der Behandlung von Suchtkranken mit Diamorphin begrüßt.

Sie zeigte sich erfreut, dass der Gemeinsame Bundesausschuss die Personalvorgaben reduziert hat. Bisher musste es in jeder Substitutionspraxis mindestens drei ärztliche Vollzeitstellen geben.

Altpeter hatte sich beim GBA für eine Senkung der Vorgaben stark gemacht. Sie forderte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) auf, nun auch die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung zu ändern.

Paragraf 5 Absatz 9a schreibt bisher die Injizierung des Diamorphins vor. Dies sei bei Langzeitabhängigen aber oft nicht möglich, da das Venensystem stark geschädigt sei.

Sie appellierte an Bahr, auch die orale Anwendung von Diamorphin zu ermöglichen. Ändern kann diese Verordnung nicht der GBA, sondern nur die Bundesregierung. (fst)

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