GBA

Abgabe von Diamorphin wird einfacher

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die personellen und räumlichen Anforderungen an die Substitutionsbehandlung schwer heroinabhängiger Patienten mit Diamorphin deutlich flexibler gestaltet und damit auf Forderungen von Behandlungszentren reagiert.

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BERLIN. Mit einer Neufassung der Richtlinien zur Heroin-Substitution mit Diamorphin hat der Gemeinsame Bundesausschuss am vergangenen Donnerstag den Zugang zu dieser Therapie für schwer heroinabhängige Patienten flexibilisiert.

Der Hintergrund: 2009 hatte der Bundestag die Therapie für die kleine, aber schwer drogenabhängige Gruppe von Patienten mit künstlichem Heroin unter ärztlicher Aufsicht legalisiert.

Auf dieser Basis hat der Bundesausschuss 2010 die personellen und räumlichen Anforderungen konkretisiert, die Latte dafür aber sehr hoch gelegt: Drei Vollarztstellen und drei voneinander getrennte Behandlungszimmer für Vorbereitung, Verabreichung und Nachbeobachtung mussten die Substitutionseinrichtungen bislang vorhalten.

Nach Angaben des Hamburger Suchtforschers Uwe Vertheim werden dort gegenwärtig mehr als 400 Patienten behandelt. Aber für etwa 1500 bis 3000 Patienten komme eine solche Behandlung in Frage.

Angesichts dessen wurde in den letzten Monaten diskutiert, ob die Anforderungen nach den geltenden GBA-Richtlinien eine zu hohe Hürde für den Zugang zu dieser Therapieform darstellen. Dies hatte beispielsweise die baden-württembergische Sozialministerin Katrin Altpeter kritisiert.

Angesichts der Vorschädigungen der Patienten aufgrund jahrelanger venöser Zufuhr von Heroin und daraus resultierenden Schädigungen forderte sie die Option, Diamorphin auch oral zu verabreichen.

Der Bundesausschuss bewertet die bislang laufenden Modellversuche positiv. Er gesteht zu, dass in der Regelversorgung finanzielle Unterdeckungen auftreten können.

Mit zwölf größeren Trägern von Substitutionseinrichtungen sei dies eingehend analysiert und zusätzlicher Bedarf festgestellt worden, so der GBA-Vorsitzende Josef Hecken.

Die Schlussfolgerung für den GBA: Die Zahl der Ärzte wird in Abhängigkeit von der Zahl der Patienten flexibilisiert und soll "angemessen" sein. Für Notfälle und Nachbeobachtung muss es eine Rufbereitschaft geben.

Zwischen Warte-, Behandlungs- und Nachbeobachtungsraum muss es eine "geeignete" Trennung geben, die einen geordneten Ablauf der Therapie gewährleistet.

Keine Möglichkeit sieht der Bundesausschuss, von sich aus die Abgabe von Diamorphin in einer oralen Darreichungsform zu gestatten. Dies liege allein in der der Kompetenz des Verordnungsgebers, der mit der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtmVV) auch den GBA bindet, erklärte Hecken.

Die Diamorphin-Therapie sieht die Patientenvertretung, so Dr. Siiri Ann Doka, als letzte Option für Schwerstabhängige, in die Gesellschaft integriert zu werden.

Die Überlegenheit, so Dr. Bernhard Eger vom GKV-Spitzenverband, sei auch entscheidet davon abhängig, dass die Therapie in ein psychosoziales Setting der Kommune eingebaut ist.

Die neue Richtlinie muss noch vom Bundesgesundheitsministerium genehmigt werden. (HL)

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