Kommentar

Anreize setzen geht anders

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:

Es tut sich eine Schere auf. Die Zahl der Patienten in der Drogensubstitutionsbehandlung ist 2016 auf den höchsten Stand seit 2007 gestiegen. Die Zahl der substituierenden Ärzte ist im gleichen Zeitraum auf den niedrigsten Stand seit 2007 gefallen.

Wenn in den kommenden Jahren immer mehr Hausärzte in den Ruhestand gehen, werden sich dramatische Versorgungslücken auftun.

Mit der neuen Betäubungsmittelverordnung von Mai 2017 hat der Gesetzgeber gegengesteuert. Er hat die ärztlich-therapeutische Verantwortung in der Substitutionsbehandlung den Ärzten zurückgegeben und die Substitutionsärzte aus der Situation geholt, ständig mit einem Bein im Gefängnis zu stehen.

Die Bundesärztekammer hat schnell reagiert und im Oktober 2017 eine Richtlinie zur Verordnung vorgelegt.

Unverständlich ist daher, dass der GBA Ende September 2017 die erforderliche Änderung der Richtlinie zu den Methoden der vertragsärztlichen Versorgung auf September 2020 terminiert hat.

Die geforderte Änderung ist nicht banal. Stand jetzt gilt die Substitution an sich nicht als Behandlungsmethode und ist somit nicht erstattungsfähig.

So setzt man keine Anreize, sondern schafft bürokratische Untiefen und eine uneinheitliche Haltung der KVen in der Vergütungsfrage.

Lesen Sie dazu auch: Versorgungslücken in Sicht: Substitutionsärzte schlagen Alarm

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