Leitartikel

Arznei- und Heilmittel - Fortschritt in Trippelschritten

Die KBV rühmt sich ihres Erfolgs vor allem bei den Heilmittelvereinbarungen für 2013. Ein Blick in die Details zeigt: Erleichterung für Ärzte und Patienten gab es dieses Jahr mit Verspätung. Viel Verantwortung liegt in der Region.

Helmut LaschetVon Helmut Laschet Veröffentlicht:
Ergotherapie nach Schlaganfall: Für Heilmittelverordnungen gelten nun Erleichterungen.

Ergotherapie nach Schlaganfall: Für Heilmittelverordnungen gelten nun Erleichterungen.

© Klaus Rose

Ein wichtiges Ziel des Versorgungsstrukturgesetzes war es, die Rahmenbedingungen für die Ausübung des Arztberufs wieder attraktiver zu machen. An vorderster Stelle auf der Wunschliste von Ärzten stehen dabei der Abbau von Bürokratie und eine Entrümpelung des umfangreichen Sanktionsinstrumentariums bei der Verordnung von Arznei- und Heilmitteln.

Dass zum 1. Januar 2013 die Praxisgebühr abgeschafft wird, ist dem glücklichen Umstand zu verdanken, dass die Krankenkassen finanziell derart gut gepolstert sind, dass die Politik um eine - populistische - Entscheidung nicht umhin konnte. Ärzte (und ihre Patienten) werden dies mit Erleichterung quittieren. Immerhin nannten Ärzte auf dem Online-Forum "Bürokratieabbau" der KBV die Praxisgebühr an zweiter Stelle als Belastung ihres Arbeitsalltags.

Viel zäher ist der Fortschritt beim Abbau der Sanktionen in der Arznei- und Heilmittelversorgung: Es geht in Trippelschritten vorwärts, und auch hier mitunter nur mit Nachhilfe des Gesetzgebers und nicht aus besserer Einsicht der Krankenkassen.

Typisch für die langen Entscheidungswege der Selbstverwaltung ist dabei die seit Jahresbeginn 2012 geltende gesetzliche Neuregelung für die Langfristverordnungen für Heilmittel. Erneut ein Musterbeispiel dafür, dass ein Gesetz erst dann für Ärzte und Patienten wirksam wird, wenn KBV und Krankenkassen sich auf die Details verständigt haben und diese Details auch auf der Verwaltungsebene von Krankenkassen und KVen angekommen ist ...

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