Brexit

Arztbesuch auf der Insel: Droht Vorkasse?

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Berlin. Für gesetzlich Krankenversicherte, die sich während eines Aufenthalts in Großbritannien in ärztliche Behandlung begeben müssen, bleibt auch nach dem Brexit zunächst alles beim Alten. „Der Ausstiegsvertrag sichert den Status Quo bis zum 31. Dezember 2020“, sagte der AOK-Vertreter bei der EU in Brüssel, Evert Jan van Lente, am Dienstag der „Ärzte Zeitung“.

Die Siemens-Betriebskrankenkasse hatte zuvor mitgeteilt, nach dem EU-Austritt Großbritanniens würden viele Ärzte auf der Insel die europäische Gesundheitskarte (EHIC) vermutlich nicht mehr akzeptieren. Reisende müssten daher bei einer Behandlung im britischen National Health Service voraussichtlich vermehrt in Vorkasse gehen.

AOK-Experte van Lente dagegen sagte, bis Ende 2020 bleibe im Bereich „des über- und zwischenstaatlichen Krankenversicherungsrechts alles wie bisher.“ Das gelte auch für die EHIC. Wie es danach weitergehe, sei Gegenstand der anstehenden Verhandlungen zwischen Brüssel und London. (hom)

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