Brexit

Arztbesuch auf der Insel: Droht Vorkasse?

Veröffentlicht:

Berlin. Für gesetzlich Krankenversicherte, die sich während eines Aufenthalts in Großbritannien in ärztliche Behandlung begeben müssen, bleibt auch nach dem Brexit zunächst alles beim Alten. „Der Ausstiegsvertrag sichert den Status Quo bis zum 31. Dezember 2020“, sagte der AOK-Vertreter bei der EU in Brüssel, Evert Jan van Lente, am Dienstag der „Ärzte Zeitung“.

Die Siemens-Betriebskrankenkasse hatte zuvor mitgeteilt, nach dem EU-Austritt Großbritanniens würden viele Ärzte auf der Insel die europäische Gesundheitskarte (EHIC) vermutlich nicht mehr akzeptieren. Reisende müssten daher bei einer Behandlung im britischen National Health Service voraussichtlich vermehrt in Vorkasse gehen.

AOK-Experte van Lente dagegen sagte, bis Ende 2020 bleibe im Bereich „des über- und zwischenstaatlichen Krankenversicherungsrechts alles wie bisher.“ Das gelte auch für die EHIC. Wie es danach weitergehe, sei Gegenstand der anstehenden Verhandlungen zwischen Brüssel und London. (hom)

Mehr zum Thema

Abrechnung

SpiFa meldet sich zu Hybrid-DRG

Krankenhaus-Reformpläne

Fachkräftemangel könnte Umbau der Kliniklandschaft beschleunigen

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Stabile Erkrankung über sechs Monate

Erste Erfolge mit CAR-T-Zelltherapien gegen Glioblastom

Lesetipps
Die Empfehlungen zur Erstlinientherapie eines Pankreaskarzinoms wurden um den Wirkstoff NALIRIFOX erweitert.

© Jo Panuwat D / stock.adobe.com

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert