Übertragbare Krankheiten

Asylbewerber – Pflicht-Check für Angehörige?

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BERLIN. Der Bund sollte einheitliche Regeln für verpflichtende Gesundheitsuntersuchungen auf übertragbare Krankheiten schaffen. Dies soll dann gelten, wenn Personen aus sogenannten Hochrisikoländern einreisen. Das fordert der Gesundheitsausschuss des Bundesrats in seiner Stellungnahme zu einem Gesetzentwurf, mit dem die epidemiologische Überwachung übertragbarer Krankheiten novelliert werden soll.

Der Zuzug von Menschen aus Ländern, in denen ein hohes Risiko etwa für Tbc oder Hepatitis B besteht, bedeute "eine Herausforderung für die Infektionshygiene in Deutschland". Familienangehörige von anerkannten Asylbewerbern unterlägen bisher keiner gesetzlichen Untersuchungspflicht. Der Ausschuss schlägt daher ein verpflichtendes ärztliches Zeugnis, mit dem eine Infektionskrankheit ausgeschlossen werden soll, unmittelbar nach der Einreise vor.

Strikt wehrt sich der Bundesrat gegen die geplante Regelung, dass Kindertageseinrichtungen verpflichtet werden sollen, die Namen der Eltern an die Gesundheitsämter zu melden, die ihr Kind nicht impfen lassen. Bisher ist den Kitas dies freigestellt. Das sei nicht Aufgabe der Kitas, die Behörde solle sich selbst an die Eltern wenden. Am Freitag stimmt der Bundesrat über die Empfehlungen ab.

Mit dem "Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten" soll insbesondere ein elektronisches Melde- und Informationssystem nach dem Infektionsschutzgesetz geschaffen werden. Dadurch soll der Aufwand für die meldenden Ärzte und die Behörden verringert werden. Verbriefen soll das Gesetz auch die Beteiligung Deutschlands an der Globalen Polioeradikations-Initiative (GPEI) der WHO. (fst)

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