Auch Ersatzkassen wollen Arznei-Rabatte
BERLIN/SIEGBURG (HL). Ärzte müssen bei der Verordnung von Arzneimitteln künftig noch stärker darauf achten, bei welcher Kasse ihr Patient versichert ist und ob die Kasse spezielle Rabattverträge abgeschlossen hat. Denn für neun Wirkstoffe hat der Verband der Angestellten-Krankenkassen im Namen einiger seiner Mitgliedskassen Rabattverträge ausgeschrieben. Die Techniker Krankenkasse hat einen eigenen Rabattvertrag in Vorbereitung mit dem Ziel, ganze Hersteller-Sortimente rabattiert zu bekommen. Die Verträge sollen zum 1. April wirksam werden.