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Kommentar zum HPV-Test

Auf Zeit gespielt

Helmut LaschetVon Helmut Laschet Veröffentlicht:

Seit 2003, dem Jahr in dem Krankenkassen (!) die ersten Anträge für eine Aufnahme des HPV-Tests als GKV-Regelleistung beim Bundesausschuss gestellt haben, wälzt die gemeinsame Selbstverwaltung eine endgültige Entscheidung von einer Seite auf die andere.

Gleich zweimal wurde in dieser Sache das IQWiG als Gutachter bemüht - mit gleichem Ergebnis: Es gibt Hinweise, dass der Test im Vergleich zur zytologischen Untersuchung einen Zusatznutzen hat.

Aber auch wenn der GBA bald positiv entscheiden würde - Vertragsärzte könnten den Test immer noch nicht erbringen. Denn das ist abhängig vom Bewertungsausschuss. Und der könnte erneut grundsätzlich die Frage nach dem Zusatznutzen stellen.

Dieses Pingpong-Spiel ist kein Einzelfall. Acht Jahre dauerte es, bis der Troponin-Test als Herzmarker Kassenleistung wurde. Angesichts eher überschaubarer Kosten ist derartiger Zeitverbrauch unangemessen, zumal die Industrie in solchen Zeiträumen mitunter schon die nächste Test-Generation entwickelt hat.

Zu denken wäre an eine gesetzliche Fristenlösung, die die Selbstverwaltung unter Druck setzt. Und an eine klare Aufgabenteilung zwischen GBA und Bewertungsausschuss. Wobei dieser nur noch über den Preis zu entscheiden hätte.

Lesen Sie dazu auch: IQWiG: Zweiter Positiv-Bescheid für HPV-Test

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Kommentare
Anne C. Leber 07.07.201416:26 Uhr

Leserzuschrift von Dr. Christian Albring

HPV-Test bringt in der Krebsfrüherkennung keinen Vorteil

Sehr geehrter Herr Laschet,

das IQWiG stellt im letzten Satz seines Fazit des -Reports S13-03, S. 39, fest: „Wie im Abschlussbericht S10-01 konnte keine Empfehlung für eine bestimmte Screeningstrategie ausgesprochen werden".
Möglicherweise haben Sie nach dem Erscheinen des Rapid Report des IQWIG am 11.6.2014 nur die Pressemitteilung des Verbandes der Diagnostika-Hersteller gelesen, nicht jedoch den IQWIG-Report selbst.
Das IQWIG stellt nämlich fest, dass aus keiner der auswertbaren Studien und Publikationen – auch nicht in der neuen im Lancet von Ronco et al, die Screenings mit insgesamt 180.000 Frauen einschließt – hervorgeht, ob der mögliche Nutzen durch die Einführung der HPV-Testung nicht durch schädliche Effekte eines solchen Screenings kompensiert werden könnte. Insgesamt gab es nämlich bei zwei Screening-Runden insgesamt nur 0,4 Prozent mehr CIN3+-Diagnosen in den HPV-getesteten Populationen; dem gegenüber steht, dass über 10 Prozent der (gesunden) Frauen vorübergehend HPV-positiv getestet wurden, was bei diesen zahlreiche unnötige Nachuntersuchungen und auch eine erhöhte Zahl an Konisationen provoziert hat. Die Ängste die die Frauen erleben aufgrund einer Krebstestdiagnose sind noch nicht einmal berücksichtigt worden.

Ihr Fazit sollte daher lauten:
In Anbetracht der Reduktion der Inzidenz des Zervixkarzinoms um etwa 80 Prozent seit Einführung der gynäkologischen Krebsfrüherkennungsuntersuchung mittels zytologischem Abstrich ist ein Paradigmenwechsel nur bei eindeutig belegtem Nutzennachweis sinnvoll und berechtigt. Da nur etwa 40 Prozent der vom Karzinom Betroffenen in den fünf Jahren vor ihrer Erkrankung die Vorsorge in Anspruch genommen haben, würde ein Methodenwechsel auch nur diese wenigen Frauen betreffen. Es muss daher die Teilnahmerate und nicht die Methode verbessert werden, um die Inzidenz des Zervixkarzinoms weiter zu senken.

Und zuletzt: Wussten Sie, dass im angloamerikanischen und skandinavischen Raum das Primärscreening nur auf das CxCa bezieht und durch Hebammen und Gemeindeschwestern durchgeführt wird, und dass es keinerlei frauenärztliche Untersuchung oder Beratung einschließt? Ist das eine Perspektive, die Sie begrüßen würden?

Dr. med. Christian Albring, Präsident des Berufsverbandes der Frauenärzte

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