IQWiG

Zweiter Positiv-Bescheid für HPV-Test

Nach der zweiten Positiv-Bewertung durch das IQWiG hat der HPV-Test jetzt eine Chance, zur Kassenleistung zu werden.

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KÖLN. Der Test auf Humane Papillomaviren liefert Hinweise auf Vorstufen des Gebärmutterhalskrebses. Nach einer erneuten Bewertung im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses sieht sich das IQWiG in seiner Bewertung von 2012 bestätigt. Nun fordert der Verband der Diagnostika-Industrie (VDGH) nun die rasche Einführung des HPV-Screenings zur Krebsfrüherkennung für GKV-Versicherte.

"Die Beratungen in der Selbstverwaltung wurden im März 2004 begonnen. Angesichts zehnjähriger Verhandlungen und einer klaren Evidenzlage muss der GBA endlich entscheiden", sagte VDGH-Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Walger.

Mit dem Krebsfrüherkennungsgesetz habe der Gesetzgeber den GBA beauftragt, die Früherkennung von Krebserkrankungen neu zu regeln. Die Diagnostika-Industrie erwarte, dass dabei auch die Erkenntnisse der evidenzbasierten Medizin berücksichtigt werden. "Die Richtlinien des GBA sind - bezogen auf die Labordiagnostik - seit etlichen Jahren nicht angepasst worden", kritisiert Walger.

Nach einer positiven Entscheidung des Bundesausschusses ist ferner eine Einigung im Bewertungsausschuss über eine entsprechende EBM-Ziffer erforderlich, damit Vertragsärzte die Leistung abrechnen können. Als Präventionsmaßnahme würde die Leistung extrabudgetär finanziert.

Derzeit bieten die Kassen lediglich den PAP-Test als Regelleistung an. Ein HPV-Test kommt nur ausnahmsweise bei fraglichen Ergebnissen des PAP-Tests in Betracht. Das IQWiG hat nun in einer zweiten Runde Studien ausgewertet, ob es eine Überlegenheit des HPV-Tests gibt. Dabei konnte die finale Auswertung einer der größten Studien (POBASCAM) herangezogen werden, die 2012 noch nicht vorlag.

Das Ergebnis: Auch unter Einbeziehung der neuen Daten war die Zahl der Diagnosen für invasive Zervixkarzinome in der zweiten Screeningrunde in der HPV-Gruppe niedriger als in der Gruppe der Frauen, die in der ersten Screeningrunde allein mit einem zytologiebasierten Verfahren untersucht worden waren.

Das gilt auch für den kombinierten Endpunkt, bei dem nicht nur Tumoren, sondern auch fortgeschrittene Krebsvorstufen betrachtet wurden. Das sei jeweils ein Hinweis auf einen Nutzen. (HL)

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Auf Zeit gespielt

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