Innovationsfonds

Auf die Details kommt es an

Der Gesundheitsweise Professor Gerlach sieht im geplanten Innovationsfonds "überfällige Neuerungen". Dieser Schub für die Integrationsversorgung sei aber kein Selbstläufer, warnt er.

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FRANKFURT/MAIN. Der im Koalitionsvertrag verankerte Innovationsfonds ist nach Ansicht von Professor Ferdinand Gerlach grundsätzlich ein "deutlicher Schritte nach vorne."

Solange aber die Detailregelungen nicht bekannt sind, bleibe offen, ob und wann der Fonds einen Schub für innovative sektorübergreifende Versorgungsformen auslösen kann.

Wie der Vorsitzendes des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung" sagte, komme es nun darauf an, wie der pro Jahr mit 300 Millionen Euro bestückte Innovationsfonds mit Leben gefüllt werde.

Gerlach: "Mit 1,2 Milliarden Euro in vier Jahren wäre der Topf üppig ausgestattet." Positiv sei auch, dass pro Jahr 75 Millionen Euro der Versorgungsforschung zugute kommen sollen und nach vier Jahren die Projekte obligatorisch evaluiert sein müssen. Diese Neuerungen waren nach Ansicht Gerlachs überfällig.

Wichtig sei nun, wie die Mittel in der Praxis eingesetzt werden. Dabei müssten zum Beispiel in der Versorgungsforschung Mittel in Projekte fließen, die für Ärzte und Patienten in ihrer "konkreten Alltagssituation etwas verändern". Zudem sollten die angestrebten innovativen sektorübergreifenden Versorgungsformen und Vorhaben zur Versorgungsforschung zügig umgesetzt werden.

Dies sei nicht selbstverständlich, da der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) erst detaillierte Kriterien festlegen muss, dem sich dann ein jährliches Ausschreibungsverfahren anschließt.

Kontaktunabhängige Pauschalen gefordert

Hier sieht Gerlach die Gefahr, dass sich der neue Schub für die Integrierte Versorgung verzögert, weil im GBA möglicherweise Beharrungskräfte wirken, die die IV nicht befördern. Am Beispiel der Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung zeige sich, wie langsam Neudefinitionen innovativer Versorgungskonzepte innerhalb des GBA vorankämen.

Die im Koalitionsvertrag verankerte Stärkung und Weiterentwicklung der hausarztzentrierten Versorgung sieht der Ratsvorsitzende Gerlach als Schritt in die richtige Richtung. Dabei müssten im Wettbewerb zwischen Kollektiv-und Selektivvertrag künftig verstärkt Qualitätsparameter eine Rolle spielen, die zum Teil auch Bestandteil der Vergütung sein könnten.

Zudem sollten in allen neuen Verträgen auch kontaktunabhängige Pauschalen enthalten sein, da dies der beste Weg sei, unnötige Arzt-Patienten-Kontakte zu vermeiden und dem Arzt mehr Zeit pro Patientenkontakt einzuräumen.

Und schließlich müssten künftig Kollektiv- und Selektivvertrag grundsätzlich - etwa durch eine erleichterte Bereinigung der Gesamtvergütung - im fairen Wettbewerb einander stehen. (ras)

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