Krankenkassen

Aufsichtspraxis soll einheitlicher werden

In der Koalition herrscht Einigkeit: Die Aufsicht über bundesweite und landesweite Krankenkassen muss einheitlicher ausgestaltet werden. Der Weg dorthin ist aber dornig.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Ein Wegweiser in Bonn. Wohin es bei der Kassenaufsicht gehen soll, wird derzeit in der Koalition diskutiert. Auch die Länder werden mitreden.

Ein Wegweiser in Bonn. Wohin es bei der Kassenaufsicht gehen soll, wird derzeit in der Koalition diskutiert. Auch die Länder werden mitreden.

© picture alliance / ZB

BERLIN. Die Zweiteilung der Kassenaufsicht treibt die Koalitionsfraktionen um.

Zwei Tage nach der Sachverständigenanhörung zum Versichertenentlastungsgesetz haben führende Gesundheitspolitikerinnen der Koalition eine Überprüfung der Aufsichtspraxis über die Kassen angekündigt. Bei Union und SPD herrscht weitgehende Einigkeit darüber, dass die Aufsichtspraxis einheitlicher sein sollte.

Das Thema spielt insofern eine Rolle, als dass der im Gesetz vorgesehenen Verpflichtung der Kassen, ihre Rücklagen zugunsten der Versicherten abzusenken, bis Ende 2019 eine Reform des Finanzausgleichs der Kassen untereinander vorgeschaltet werden muss. Eckpunkte dazu sollen noch vor Weihnachten vorgestellt werden, hieß es dazu am Donnerstag in Koalitionskreisen.

Derzeit werden bundesweit geöffnete Krankenkassen wie zum Beispiel die Ersatzkassen vom Bundesversicherungsamt geprüft. Kassen, deren Verbreitungsgebiet sich auf nicht mehr als drei Länder erstreckt wie die AOKen, sollen von den Ländern selbst kontrolliert werden.

Dispute seit Jahren

Seit Jahren gibt es zwischen diesen Kassenlagern heftige Dispute über die jeweilige Prüfungsintensität. Die gute wirtschaftliche Situation einiger AOKen wird vom bundesweit kontrollierten Kassenlager nicht zuletzt auf eine laxe Prüfungspraxis der Länder bei "ihren" AOKen und daraus resultierende Vorteile bei Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds zurückgeführt.

"Wir werden schauen, dass wir so weit wie möglich zu einer gleichartigen Aufsicht kommen", sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Karin Maag (CDU), bei einer Veranstaltung des GKV-Spitzenverbandes am Mittwoch in Berlin. Damit vermied sie bewusst den Begriff "einheitliche Aufsicht".

Ins Kraut schießen die Erwartungen Maags nicht. Das Thema stehe oben auf der Agenda, aber ganz gleich werde die Aufsicht auch in Zukunft nicht ausfallen.

Ein Vorschlag des Ersatzkassenverbandsstieß auf Zustimmung bei der Vertreterin der SPD-Fraktion. Die Vorsitzende des vdek, Ulrike Elsner, hat angeregt, derzeit bereits bestehende Befugnisse des Bundesversicherungsamts bei der Prüfung von Beitragszahlungen zu erweitern.

Derzeit erheben drei AOKen und ein BKK-Landesverband im Auftrag des BVA Daten in den Jobcentern der Bundesanstalt für Arbeit, – aus Kapazitätsgründen allerdings nur rudimentär, wie das BVA selbst einräumt.

Grüne: Aufsicht trennen

Das Thema sei in der Koalition angekommen. Über eine Ausdehnung der Arbeit dieser Prüfteams könne man reden, sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD, Sabine Dittmar.

Auch in der Opposition ist die Kassenaufsicht Thema. Die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen, Maria Klein-Schmeink, regte an, die Aufsicht zu trennen.

Die Versorgung betreffende Fragen sollten auf der Länderebene bleiben, Fragen von Ökonomie und Wettbewerb der Aufsicht des Bundesversicherungsamtes unterliegen.

Der Bund solle das Erfüllen von Forderungen der Länder an anderer Stelle an Zugeständnisse der Länder bei der Aufsichtspraxis knüpfen. "Da hat man doch einen Hebel", sagte Klein-Schmeink.

Morbi-RSA vor Umbruch

Vor Änderungen steht der Risikostrukturausgleich der Kassen auf jeden Fall. Diskutiert wird außer dem Aufsichtsthema auch ein Schwenk hin zu einem Vollmodell.

Bislang wird der Ausgleich auf der Grundlage von nur 80 Krankheiten berechnet, bei einem Vollmodell wären es 360. Auch in dieser Frage herrscht zwischen den Kassenarten keine Einigkeit.

Eine weitere Änderung im Gespräch ist die Einführung eines Hochrisikopools, um kleine Krankenkassen mit vergleichsweise wenigen Beitragszahlern zu entlasten.

Grund: Schon wenige Versicherte, die sehr teure Therapien erhalten, können diese Kassen an den Rand ihrer Existenzfähigkeit führen.

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