Augenoperateure: Weiter Auseinzelung erlaubt

NÜRNBERG (eb). Der Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts zum Medikament Lucentis® (Ranibizumab) sorgt für Verwirrung.

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Nach Ansicht des Bundesverbands Deutscher Ophthalmo Chirurgen (BDOC) bindet der Beschluss nur die verklagte Apotheke, hat aber keinen Grundsatzcharakter.

Zudem sei der Off-label-use bei Avastin® nicht Gegenstand des Verfahrens gewesen. Das OLG München sei im Mai 2010 bei einem ähnlichen Rechtsstreit im übrigen zu einer anderen Auffassung gelangt, so der BDOC.

Das Hanseatische OLG hatte in seiner jüngsten Entscheidung einer Apotheke untersagt, das Präparat durch Umfüllen in Fertigspritzen auszueinzeln.

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