Lucentis® darf nicht mehr ausgeeinzelt werden

NÜRNBERG (HL). Der 3. Zivilsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts hat einer Apotheke untersagt, das nach EU-Recht zugelassene Medikament Lucentis® (Ranibizumab) durch Umfüllen in Fertigspritzen auszueinzeln.

Veröffentlicht:

Unter Berufung auf deutsches Recht hatte die Apotheke aus einer Ein-Portion-Packung mehrere Fertigspritzen hergestellt und an Augenärzte versandt. Dies erfolgte ohne eigene Arzneimittelzulassung, die nach EU-Recht für diesen Herstellungsschritt erforderlich wäre.

Lucentis® wird bei feuchter altersbedingter Makuladegeneration (AMD) direkt ins Auge injiziert. In den zugelassenen Originalflaschen des Herstellers Novartis ist aus Sicherheitsgründen mehr Wirkstoffflüssigkeit enthalten als pro Behandlung nötig ist.

Der Hersteller empfiehlt jedoch dringend, Wirkstoffreste aus Sicherheitsgründen zu verwerfen. Bei Kontaminationen können Infektionen zur Erblindung führen.

Das Urteil hat Grundsatzcharakter und bindet alle Apotheken. Auch die Auseinzelung des bei AMD off label angewandten Avastin® ist damit illegal.

Az.: 3 U 12/09

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Traumatologie

Bienenstich in die Hornhaut: Schnell raus mit dem Stachel!

Lesetipps
Ein junger Fuchs im Wald

© Thomas Warnack/dpa

Alveoläre Echinokokkose

Fuchsbandwurm-Infektionen sind wohl häufiger als gedacht

Schema einer Messung der minimalen Resterkrankung bei Patienten und Patientinnen mit akuter lymphatischer Leukämie, akuter myeloischer Leukämie, chronischer myeloischer Leukämie oder mit multiplen Myelom

© freshidea / stock.adobe.com

Messbare Resterkrankung

Muss man wirklich auch die letzte Krebszelle eliminieren?