Lucentis® darf nicht mehr ausgeeinzelt werden

NÜRNBERG (HL). Der 3. Zivilsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts hat einer Apotheke untersagt, das nach EU-Recht zugelassene Medikament Lucentis® (Ranibizumab) durch Umfüllen in Fertigspritzen auszueinzeln.

Veröffentlicht:

Unter Berufung auf deutsches Recht hatte die Apotheke aus einer Ein-Portion-Packung mehrere Fertigspritzen hergestellt und an Augenärzte versandt. Dies erfolgte ohne eigene Arzneimittelzulassung, die nach EU-Recht für diesen Herstellungsschritt erforderlich wäre.

Lucentis® wird bei feuchter altersbedingter Makuladegeneration (AMD) direkt ins Auge injiziert. In den zugelassenen Originalflaschen des Herstellers Novartis ist aus Sicherheitsgründen mehr Wirkstoffflüssigkeit enthalten als pro Behandlung nötig ist.

Der Hersteller empfiehlt jedoch dringend, Wirkstoffreste aus Sicherheitsgründen zu verwerfen. Bei Kontaminationen können Infektionen zur Erblindung führen.

Das Urteil hat Grundsatzcharakter und bindet alle Apotheken. Auch die Auseinzelung des bei AMD off label angewandten Avastin® ist damit illegal.

Az.: 3 U 12/09

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: Mittlere Veränderung der BCVA zu verschiedenen Zeitpunkten (sekundärer Endpunkt)

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [4]

Leichte Handhabung, korrekte Verabreichung

Aflibercept-Biosimilar in anwenderfreundlicher Fertigspritze

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Advanz Pharma GmbH, München
Aflibercept 8 mg bei nAMD, DMÖ und jetzt auch RVV

© Science Photo Library / ALAN FROHLICHSTEIN

Zulassungserweiterung für VEGF-Inhibitor bei Makulaödem infolge eines RVV

Aflibercept 8 mg bei nAMD, DMÖ und jetzt auch RVV

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Bayer Vital GmbH, Leverkusen
Wissenschaft in Medizin übertragen

© Regeneron

Forschung und Entwicklung

Wissenschaft in Medizin übertragen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Regeneron GmbH, München
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Hausarzt und Gebietsärztin im Interview

Hausarztvermittlungsfälle: Wo es hakt und wie es besser ginge

Flugmediziner klärt auf

Wann ein Mensch zu krank für den Flug ist

Lesetipps
Ein älterer Mann liegt wach im Bett und kann nicht schlafen. Eine Uhr auf dem Nachtkasten zeigt kurz vor 3 Uhr an.

© amenic181 / stock.adobe.com

α-Synuclein-Abbau fördern

Parkinson: Wieso guter Schlaf besonders präventiv wirkt