BAG: kein Hitzefrei für Arbeitnehmer
ERFURT (dpa). Klare Vorschriften zu Höchsttemperaturen am Arbeitsplatz gibt es bei uns nicht, hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) betont. Laut § 618 BGB ist der Arbeitsplatz so einzurichten, dass für die Gesundheit keine Gefahr besteht. In der Arbeitsstättenverordnung werde eine "gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur" gefordert. Menschen mit Gesundheits-Problemen bei Hitze sollten sich ein Attest vom Arzt holen.