Zehntausende in Deutschland betroffen

BÄK fordert weltweite Ächtung von Genitalverstümmelung

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BERLIN. Für die weltweite Ächtung der Genitalverstümmelung hat sich die Bundesärztekammer (BÄK) ausgesprochen. Gleichzeitig weist sie zum 6. Februar, dem "Internationalen Tag gegen Genitalverstümmelung", auf ihre Empfehlungen zum Umgang mit Patienten hin, die dieses Schicksal erlitten haben.

Allein in Deutschland sollen nach Schätzungen der Hilfsorganisation Terre des Femmes insgesamt etwa 58 000 betroffene Frauen und 13 000 gefährdete Mädchen leben. Die Zahl werde durch den Anstieg der Flüchtlingszahlen vermutlich weiter steigen. Davon geht der Menschenrechtsbeauftragte der BÄK und Präsident der Ärztekammer Baden-Württemberg, Dr. Ulrich Clever, aus.

Die BÄK weist in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass die Genitalverstümmelung ein Straftatbestand sei und mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden könne. Eine eventuelle Einwilligung der Patientin in den Eingriff entfalte keine rechtfertigende Wirkung, denn die Tat verstoße trotz der Einwilligung gegen die "guten Sitten" (Paragraf 228 Strafgesetzbuch). Vor allem Eltern drohten im Zusammenhang mit dem Eingriff je nach Tatbeitrag erhebliche strafrechtliche Konsequenzen, warnt die BÄK.

"Die anatomischen und seelischen Folgen von Genitalverstümmelung müssen bei Geburt, Operation sowie Wundversorgung medizinisch und psychotherapeutisch berücksichtigt werden", fordert Clever. Eine kultursensible Beratung und Anamnese sei in den Mittelpunkt der Behandlung zu stellen, ohne jedoch die Aufklärung über die Rechtslage zu vernachlässigen. (chb)

Die Empfehlungen der BÄK

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