Pflegegesetzgebung

BÄK gefällt Gesetzentwurf

Die Bundesärztekammer sieht den Referentenentwurf für ein Pflegepersonal-Stärkungsgesetz als positiven Aufschlag.

Veröffentlicht:

BERLIN. Die Bundesärztekammer (BÄK) bewertet den Referentenentwurf für ein Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) positiv. Der Entwurf enthalte viele gute Neuregelungen, teilte die BÄK im Vorfeld der Anhörung im Bundesgesundheitsministerium am 13. Juli mit.

Die vorgesehene Ausgliederung der Pflegepersonalkosten aus der bisherigen Krankenhausfinanzierungssystematik bezeichnet sie als Paradigmenwechsel.

Es böte sich die Chance, den Fokus von einem rein preisgetriebenen Wettbewerb hin zu einer deutlich stärker versorgungsorientierten Ausgestaltung zu setzen. Dies werde allerdings nur gelingen, wenn alle in den Kliniken tätigen Gesundheitsberufe erfasst werden.

500 Millionen Euro mehr, bitte!

Positiv sieht sie auch die geplante vollständige Refinanzierung von Tarifsteigerungen für das Pflegepersonal. Dennoch helfe eine nur auf die Pflege beschränkte Neuregelung nicht beim grundsätzlichen Problem des Fachkräftemangels.

Den Plan, den mit dem Krankenhausstrukturgesetz eingeführten Strukturfonds fortzuführen und das Volumen um jeweils eine Milliarde Euro pro Jahr aufzustocken, bewertet die BÄK positiv.

Sie plädiert jedoch für eine weitere Aufstockung der Mittel um zusätzlich mindestens 500 Millionen Euro pro Jahr, da derzeit keine ausreichende Finanzierung von Maßnahmen zur Förderung der Digitalisierung in der stationären Versorgung gegeben seien.

Geht nicht weit genug

Die geplante Erweiterung der Fördertatbestände unterstützt die BÄK. Sie merkt aber an, dass wachsender medizinischer Versorgungsbedarf sowie Krankenhausplanungshoheit der Bundesländer bei der weiteren Nutzung der Mittel des Krankenhausstrukturfonds größere Berücksichtigung finden sollten. Die Maßnahmen dürften nicht die wohnortnahe Versorgung gefährden.

Die Neuregelungen zur Telemedizin gehen der BÄK hingegen nicht weit genug. Es sollte ermöglicht werden, dass während eines Patientenkontaktes fachärztliche Expertise mittels Videokonsultation hinzugezogen werden kann.

Bestehende rechtliche Regelungen müssten so harmonisiert werden, dass Telekonsile zwischen Ärzten nicht auf die konsiliarische Befundbeurteilung von Röntgenaufnahmen beschränkt blieben. (eb)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Kommentar

Krankenkassen-Finanzen: Achtung, Nebelwerfer am Werk!

Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Zum Welttuberkulosetag

Neue S3-Leitlinie: Mehr Struktur fürs Tuberkulose-Screening

Lesetipps