BÄK stellt hohe Ansprüche an GOÄ-Reform

Im Schulterschluss mit der KBV und den Zahnärzten arbeitet die Bundesärztekammer an der GOÄ-Reform. Das Ziel: eine moderne Privatmedizin, in der vor allem ärztliche Leistung wertgeschätzt wird.

Helmut LaschetVon Helmut Laschet Veröffentlicht:
Veraltet und streitanfällig: die seit 27 Jahren geltende GOÄ. Eine Reform ist allerdings schwierig.

Veraltet und streitanfällig: die seit 27 Jahren geltende GOÄ. Eine Reform ist allerdings schwierig.

© suedraumfoto / imago

BERLIN. In einem Punkt sind sich alle Beteiligten - Bundesärztekammer, PKV und Politik - einig: Die GOÄ ist nach der letzten Reform vor 27 Jahren hoffnungslos veraltet. Eine Novelle des Leistungsverzeichnisses und der Bewertung ist überfällig. Das aber ist ein außerordentlich schwieriger politischer Prozess.

Versuche in der vergangenen Legislaturperiode, die Gebührenordnung für Zahnärzte zu reformieren, scheiterten am Streit um die Öffnungsklausel: Die Kostenträger - PKV und Beihilfe - würden alternativ gern mit Ärzten und Zahnärzten eigene Bedingungen jenseits der GOÄ in Selektivverträgen aushandeln. Dagegen steht eine feste Front aus BÄK, Bundeszahnärztekammer, KBV und KZBV. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hinterließ das Problem ihrem Nachfolger Philipp Rösler.

Vor diesem Hintergrund haben im November mit allen Beteiligten die ersten Beratungen im Bundesgesundheitsministerium begonnen, die nächste Runde ist für März 2011 vorgesehen. Erneut soll mit der GOZ der Anfang gemacht werden, dann folgt die weitaus kompliziertere GOÄ.

Ungelöst ist der Grundsatzstreit um die Öffnungsklausel. Ärzte und Zahnärzte argumentieren, sie schränke die freie Arztwahl ein, führe zu ruinösem Preiswettbewerb und weniger Behandlungsqualität, bewirke Preiskartelle von Versicherungsunternehmen und konzentriere die Versorgung auf Ballungszentren. Wie Rösler, der sich zuletzt beim Arzneimittelgesetz auf die Seite der PKV geschlagen und ihr alle Vorteile der GKV zugeschanzt hat, in Sachen Privathonorar entscheiden wird, ist offen. Den Ausschlag könnten die für Beihilfe zuständigen Innen- und Finanzminister geben.

Weit gediehen sind inzwischen die Vorstellungen der Bundesärztekammer für die Novellierung des GOÄ-Leistungsverzeichnisses, wie Dr. Theodor Windhorst vom Vorstand und Dr. Regina Klakow-Franck von der BÄK-Geschäftsführung im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung" erläuterten. Die neuen Leistungsbeschreibungen und Bewertungen basieren auf:

  • empirischen Erhebungen in 15 Fachgebieten mit 6000 Praxen und Kliniken, Beratungen mit 300 Experten aus 30 Fachgebieten und 160 Verbänden und Fachgesellschaften, einer Analyse der Schnitt-Naht-Zeiten bei 850 000 Behandlungsfällen sowie Arbeitszeitangaben aus drei Erhebungen bei 10 000 Ärzten;
  • vier Bewertungsebenen: 605 verschiedene Geräte, 125 Funktionseinheiten, 4065 Gebührenpositionen (ein Drittel mehr als in der geltenden GOÄ), und schließlich Eckwerten für die ärztliche Arbeitszeit.

Die Vermehrung der Leistungspositionen soll für Ärzte und Patienten Vorteile haben: Leistungen werden präziser abgebildet, je Behandlung werden weitaus weniger Gebührenpositionen kombiniert werden müssen. Die einzelne Rechnung soll also übersichtlicher werden. Außerdem werden neue Beratungs- und Untersuchungsleistungen eingeführt, die die Komplexität chronischer und mehrfacher Erkrankungen besser abbilden. Im Vordergrund steht die persönliche Leistung des Arztes.

Ein wichtiges Ziel ist, die Innovationen regelhaft in das Leistungsverzeichnis aufzunehmen. Die Bundesärztekammer fordert, einen Bewertungsausschuss zu bilden, der regelmäßig Aktualisierungsvorschläge erarbeitet. Diese sollen lediglich nach einer Rechtmäßigkeitsprüfung ohne weitere Beratungsschleifen in die GOÄ aufgenommen werden. Bei Nichteinigung mit den Kostenträgern soll eine Schiedsstelle unter einem neutralen Vorsitzenden entscheiden.

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