Korruption

BÄK will ihr eigenes Strafrecht

"Polizeiähnliche" Befugnisse und Strafen bis zum Berufsverbot reklamiert BÄK-Präsident Montgomery für die Selbstverwaltung.

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BERLIN. In der Debatte um bestechliche Ärzte hat sich der Präsident der Bundesärztekammer Dr. Frank Ulrich Montgomery für eine Vorwärtsstrategie entschieden.

Da nach geltendem Strafrecht freiberuflich tätige Ärzte nicht unter den Korruptionsparagrafen des Strafgesetzbuches fallen, tatsächlich aber nach Angaben der Bundesärztekammer in den vergangenen fünf Jahren gegen über 900 berufsrechtliche Verfahren eingeleitet worden sind, fordert Montgomery nun polizeiähnliche Ermittlungsrechte und deutlich schärfere Sanktionen.

Konkret sollen Kammern die Möglichkeit haben, Haus- und Praxisdurchsuchungen bei Ärzten zu machen und Akten zu beschlagnahmen, sagte Montgomery in einem Interview des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel".

"Wir ermitteln auch gern mit der Staatsanwaltschaft zusammen." Die Staatsanwaltschaft solle helfen, das Berufsrecht durchzusetzen. Das Ziel sei, aus der Dunkelziffer-Debatte herauszukommen.

Ferner schlägt Montgomery härtere Strafen vor. Bußgelder bis zu 10.000 Euro seien nicht ausreichend. Die Kammern sollten auch die Befugnis bekommen, die Approbation zu entziehen.

Sowohl die Grünen-Gesundheitspolitikerin Maria Klein-Schmeink als auch Eugen Brysch von der Deutschen Stiftung Patientenschutz lehnen dies ab, weil dies mit rechtsstaatlichen Grundsätzen unvereinbar sei.

Notwendig sei dagegen, den Korruptionstatbestand auch für Freiberufler im Strafgesetzbuch zu verankern. (HL)

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Kommentar zu Montgomery: Keine Kammer-Justiz!

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 15.01.201318:22 Uhr

Das Leben der "Anderen"

Berufs- und Standesrecht bzw. Rechte und Pflichten, die sich aus der Bundesärzteordnung ableiten sind juristisch n a c h geordnet. Ü b e r geordnete zivil- und strafgesetzliche Regelung mit Anti-Korruptions-Effekt würden für a l l e Selbstständigen gelten und sind zweifelsohne zu begrüßen. Diese würden außer bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten auch bei selbstständigen Architekten, Anwälten, Ingenieuren, Maklern, Vermittlern, Handels-, Versicherungsagenten, Handwerksmeistern, Händlern, Lobbyisten, Gutachtern, Journalisten, Abgeordneten und Mandatsträgern greifen müssen.

Höre ich da etwa Wehgeschrei, wenn Freie Berufe und Selbstständige mit ihrer Arbeit eher eigennützige wirtschaftliche Interessen verfolgen wollen, um damit u. U. schutzwürdige Interessen ihrer Auftraggeber, Mandanten, Kunden, Handelspartner, Informationsempfänger oder politischen Parteien aufzugeben?

Ironie der Geschichte, dass Ärzte jeglicher Profession seit jeher ein eigenständiges Kammerwesen mit Sanktionen bei Fehlverhalten im bestehenden Berufs- und Standesrecht kennen, viele andere selbstständige Berufe sich mit einer effektiven Selbstkontrolle außerordentlich schwer tun. Bundes- ärztekammer (BÄK) und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sind bei im Einzelfall durchaus möglichen Fehleinschätzungen ihrer Zeit weit voraus. Was man vom engagierten Anti-Korruptionskampf bei Industrie-, Handels- und Handwerkskammern wahrlich nicht sagen kann.

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

Dr. Andreas Forster 15.01.201311:49 Uhr

Die Bestrafung durch die Ärztekammern sollte sich dann eng an der Scharia orientieren!

Ich finde es ist höchste Zeit, dass Herr Kollege Montgomery endlich die Befugnis bekommt bei Korruption Hände abzuhacken!

Wer hat den bitte gewählt? Ist er noch zu retten?
Fassungslos

Dr. A. Forster

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