Kommentar zu Montgomery

Keine Kammer-Justiz!

Helmut LaschetVon Helmut Laschet Veröffentlicht:

Die nicht enden wollende Debatte um Korruption im Gesundheitswesen und um bestechliche Ärzte bringt ihre Selbstverwaltung in Bedrängnis. Abwiegeln allein, so die Erkenntnis von Bundesärztekammer-Präsident Frank Ulrich Montgomery, schafft keine Glaubwürdigkeit mehr.

Inzwischen können Zahlen vorgelegt werden: Gegen etwas mehr als 900 Ärzte (von über 300.000 berufstätigen) wurde in den vergangenen fünf Jahren von Ärztekammern wegen Verstößen gegen das Berufsrecht ermittelt, in nur wenigen Fällen und je nach Kammer ganz unterschiedlich sanktioniert.

Weil das nicht befriedigend ist, hat sich Montgomery eine Vorwärtsstrategie ausgedacht: mehr Ermittlungs- und Strafbefugnisse der Ärztekammern. Ähnlich wie die Polizei soll die ärztliche Selbstverwaltung ermitteln können - bis hin zur Hausdurchsuchung?

Mit welcher (richterlichen) Kontrolle? Auch beim Selbstverwaltungs-Strafrecht schwebt Montgomery drakonische Härte vor: bis zum Entzug der Approbation durch die Kammer. Das ist ein Berufsverbot.

Durch diese Art von Selbstjustiz entstünde ein Staat im Staate. Die Frage ist dann: Wer schützt die betroffenen Ärzte vor ihrer eigenen Selbstverwaltung?

Lesen Sie dazu auch: Korruption: BÄK will ihr eigenes Strafrecht

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Gesetzliche Krankenversicherung

Neun Krankenkassen erhöhen zum Juli ihre Zusatzbeiträge

Digitaler Fortschritt

Neue Optionen bei der 116117

Kommentare
Dr. Jürgen Schmidt 16.01.201310:35 Uhr

Daneben gedacht.

Der Kommentar von Helmut Laschet bringt die komplexe Rechtsmaterie in verständlicher Sprache auf den Punkt: Eine Erweiterung der Kompentenzen auf der untergesetzlichen Normsetzungsebene der Ärztekammern ist mit deren rechtlicher Konstruktion nicht kompatibel.

Auch einen wesentlichen Nebeneffekt dürfte Montgomery bei seinem Vorstoß nicht bedacht haben: Die angeschlagene Akzeptanz der Ärztekammern nimmt erneut Schaden. Das kann sich die BÄK, die bei einer weiteren Schwächung von KVen und KBV die verbleibende wirksame Interessenvertretung bleibt, nicht leisten.

Im Übrigen wird das Feuergefecht mit Schreckschusspistolen bald ein Ende finden, wenn sich die Juristen zusammen setzen, die Anwendung des bestehenden Rechts ansehen und feststellen, das die von dem möglichen Vorwurf von Bestechlichkeit ausgehendenn Überlegungen in die gedankliche Sackgasse führen. In den meisten Fällen so genannter Korruption geht es nämlich primär um die Rechte von Patienten und damit um eine andere Rechtsmaterie.

Dr. Thomas Georg Schätzler 15.01.201317:22 Uhr

Wie gewonnen, so zerronnen!

Da hat unser Kollege, Prof. Dr. med. Frank Ulrich Montgomery, neben seiner Wahl zum BÄK-Präsidenten auch noch die Einsicht gewonnen, dass es mit den subkutan schwelenden Vorwürfen von Bestechung, Bestechlichkeit, Vorteilnahme und Korruption bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten n i c h t mehr so weiter gehen könne. Doch eine übertriebene Vorwärtsverteidigung mit drakonischen Strafandrohungen, gemeinsamer "Task-Force" mit Polizei und Staatsanwaltschaft oder standesrechtlich eigenständigen Ermittlungs- und Entscheidungsbefugnissen bzw. standrechtlichem (?) Vollzug wird ihm zwischen seinen Fingern zerrinnen.

Denn selbstständige berufliche und auch vertragsärztliche Tätigkeiten sind nach geltendem Strafgesetzbuch (StGB) und der jüngsten BGH-Entscheidung juristisch n i c h t für Bestechungs- und Korruptionsvorwürfe anwendbar. Es ist ausschließlich Aufgabe der Legislative, dies mit politischen Mehrheiten zu ändern, und darin liegt des Pudels Kern:

1. müssten die Abgeordneten des Deutschen Bundestages s e l b s t erst einmal das international verbindliche UN-Abkommen gegen Korruption in ihrem eigenen Hause ratifizieren.
2. gesetzliche Regelungen dürfen nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen. Auch bei selbstständigen Architekten, Anwälten, Ingenieuren, Maklern, Vermittlern, Handels- und Versicherungsagenten, Handwerksmeistern, Händlern, Lobbyisten, Gutachtern, Journalisten müssten neue Korruptionstatbestände greifen.

Ich wage schon mal eine literarische Prognose - da dürften mehrere ''Kamele'' hintereinander durch ein ''Nadelöhr'' gehen, bis diese StGB-Änderungen den Bundestag passieren. Und selbst "Transparency International" (TI) wäre dann bei zu einseitigen Positionen und Einflussnahme bestimmter Interessengruppen den Nimbus der Unbestechlichkeit los.

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Transplantation von Beta-Zellen

Neue Zelltherapie-Optionen bei Diabetes

Lesetipps
Kommunikationsexperte Sven Blumenrath

© Michaela Schneider

Gegen unerwartete Gesprächssituationen gewappnet

Tipps für MFA: Schlagfertigkeit im Praxisalltag

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung