Kommentar zu Montgomery

Keine Kammer-Justiz!

Helmut LaschetVon Helmut Laschet Veröffentlicht:

Die nicht enden wollende Debatte um Korruption im Gesundheitswesen und um bestechliche Ärzte bringt ihre Selbstverwaltung in Bedrängnis. Abwiegeln allein, so die Erkenntnis von Bundesärztekammer-Präsident Frank Ulrich Montgomery, schafft keine Glaubwürdigkeit mehr.

Inzwischen können Zahlen vorgelegt werden: Gegen etwas mehr als 900 Ärzte (von über 300.000 berufstätigen) wurde in den vergangenen fünf Jahren von Ärztekammern wegen Verstößen gegen das Berufsrecht ermittelt, in nur wenigen Fällen und je nach Kammer ganz unterschiedlich sanktioniert.

Weil das nicht befriedigend ist, hat sich Montgomery eine Vorwärtsstrategie ausgedacht: mehr Ermittlungs- und Strafbefugnisse der Ärztekammern. Ähnlich wie die Polizei soll die ärztliche Selbstverwaltung ermitteln können - bis hin zur Hausdurchsuchung?

Mit welcher (richterlichen) Kontrolle? Auch beim Selbstverwaltungs-Strafrecht schwebt Montgomery drakonische Härte vor: bis zum Entzug der Approbation durch die Kammer. Das ist ein Berufsverbot.

Durch diese Art von Selbstjustiz entstünde ein Staat im Staate. Die Frage ist dann: Wer schützt die betroffenen Ärzte vor ihrer eigenen Selbstverwaltung?

Lesen Sie dazu auch: Korruption: BÄK will ihr eigenes Strafrecht

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