BDI: Hausarzt-Internisten sollen sich abgrenzen

Hausärztlich tätige Internisten könnten den drohenden Hausärztemangel mildern. Dazu müsse man sie nur stärken, fordert der Bundesverband Deutscher Internisten. Der Vorschlag: Eigene Leistungen, eigenes Honorar.

Von Jürgen Stoschek Veröffentlicht:
Die Hausarzt-Internisten sollten sich deutlich von der Allgemeinmedizin absetzen, so BDI-Präsident Dr. Wolfgang Wesiack.

Die Hausarzt-Internisten sollten sich deutlich von der Allgemeinmedizin absetzen, so BDI-Präsident Dr. Wolfgang Wesiack.

© BDI

MÜNCHEN. Für eine Stärkung der hausärztlich tätigen Internisten mit einer eigenen Honorierung und eigenen Leistungen hat sich der Berufsverband Deutscher Internisten (BDI) ausgesprochen.

Die Hausarzt-Internisten sollten sich deutlich von der Allgemeinmedizin absetzen, sagte BDI-Präsident Dr. Wolfgang Wesiack beim Bayerischen Internistenkongress in München.

Zahl der Hausarzt-Internisten steigt

Die Zahl der hausärztlich tätigen Internisten nehme kontinuierlich zu und liege bei 23 Prozent, erklärte Wesiack. Ohne Internisten sei die hausärztliche Versorgung nicht mehr vorstellbar.

Eine Stärkung der Internisten ohne Schwerpunkt sei auch ein Weg, dem drohenden Hausarztmangel zu begegnen.

BDI: Spezialarztsektor ein Fortschritt

Die geplante ambulante spezialärztliche Versorgung (ASV) stellt nach Ansicht des BDI einen Fortschritt im Vergleich zum jetzigen Paragrafen 116b SGB V dar.

Es werde aber noch ein langer Weg sein, bis das Prinzip der gleichlangen Spieße realisiert sein wird, meinte Wesiack. Man dürfe nicht erwarten, dass am 1. Januar 2012 alle Signale auf Grün stehen werden.

Mehr innovative Ansätze gewünscht

Eines der wesentlichen Probleme bei der Umsetzung der ASV werde die Indikationsstellung sein.

Bei den Festlegungen wünsche er sich mehr innovative Ansätze, zumal schätzungsweise 80 Prozent der für die ASV infrage kommenden Erkrankungen aus dem internistischen Bereich stammen.

BDI hat Facharztstatus im Blick

Bei der ASV werde der Internistenverband genau darauf achten, dass bei der Umsetzung der Facharztstatus gilt, der garantiere, dass nur ein Facharzt mit abgeschlossener Weiterbildung in der ASV tätig sein darf, ergänzte BDI-Vizepräsident Dr. Hans-Friedrich Spies.

Nur den Facharztstandard zu verlangen sei zu wenig, weil damit auch Ärzte in der Weiterbildung eingeschlossen wären. Bei der ASV handele es sich um einen Bereich mit sehr speziellen Leistungen, die entsprechende Kenntnisse und Fertigkeiten voraussetzten.

Regelungen über dreiseitige Verträge angestrebt

Es müsse darauf geachtet werden, dass die ASV nicht zu einem Einkaufsmodell der Kassen werde, erklärte Spies.

Deshalb sollten Regelungen über dreiseitige Verträge angestrebt werden, mit denen den Anforderungen vor Ort besser gerecht werden könne als über ein Verfahren beim Gemeinsamen Bundesausschuss.

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