Südwesten

BKK-Hausarztvertrag mit neuen Leistungen

Eine neue Pflegeheimpauschale soll nach Angaben der Vertragspartner dazu beitragen, die Versorgung der eingeschriebenen Heimbewohner zu verbessern.

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STUTTGART. Seit Anfang des Jahres können Hausärzte, die im Hausarztvertrag der BKK Vertragsarbeitsgemeinschaft Baden-Württemberg (VAG BW) eingeschrieben sind, eine Pflegeheimpauschale geltend machen.

Die Pauschale von 15 Euro pro Quartal soll Anreize für die bessere Betreuung von Patienten im Pflegeheim dienen, berichten die Vertragspartner Landeshausärzteverband, Medi Baden-Württemberg und die BKK VAG. Neu hinzugekommen ist nach ihren Angaben auch ein Impfzuschlag von vier Euro pro Quartal.

Bei mehr eingeschriebenen BKK-Patienten als bisher können Hausärzte seit Jahresbeginn einen Zuschlag für die Behandlung chronisch Kranker abrechnen. Der entsprechende Indikationskatalog sei von 13 auf 19 Krankheitsgruppen aufgestockt worden, hieß es. Die Höhe der Pauschale P3 von 30 Euro pro Quartal sei unverändert geblieben.

In der Vertragsarbeitsgemeinschaft im Südwesten sind 72 Betriebskrankenkassen zusammengeschlossen. (fst)

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