BAS-Präsident Plate

BKK24-Versicherte haben weiterhin vollumfänglichen Versicherungsschutz

Die BKK24 steckt in Zahlungsschwierigkeiten. Nun stellt das Bundesamt für Soziale Sicherung klar: Versicherte dieser Krankenkasse haben weiterhin Anspruch auf alle ihnen zustehenden Leistungen.

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Eine Konsequenz der vorsorglichen Anzeige des Vorstands der BKK24 – und der damit verbundenen Prüfung –  könne auch ein höherer Zusatzbeitrag sein.

Eine Konsequenz der vorsorglichen Anzeige des Vorstands der BKK24 – und damit verbundenen Prüfung – könne auch ein höherer Zusatzbeitrag sein.

© Setareh / sstock.adobe.com

Berlin/Bonn. Der Chef des Bundesamtes für Soziale Sicherung (BAS), Frank Plate, ist Befürchtungen entgegengetreten, Versicherte der angeschlagenen BKK24 seien bei Krankheit und Pflege nicht mehr hinreichend geschützt.

„Nach dem Haftungssystem der Krankenkassen ist zu jeder Zeit sichergestellt, dass die Versicherten die ihnen gesetzlich und nach der Satzung der Krankenkasse zustehenden Leistungen vollumfänglich erhalten“, sagte Plate am Freitag. Auch Ansprüche der Leistungserbringer seien weiter gesichert, stellte der BAS-Präsident klar.

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Kasse handelte vorsorglich

Die BKK24 hatte dem BAS als zuständiger Aufsichtsbehörde diese Woche das mögliche Vorliegen eines Insolvenzgrundes angezeigt. Plate betonte, es handele sich um eine vorsorgliche Anzeige des Vorstands der Kasse, „nicht jedoch um einen Insolvenzantrag“. Ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sei ausschließlich der Bonner Aufsichtsbehörde vorbehalten.

Die Anzeige löse zunächst einmal nur die Prüfung der Finanzlage der BKK24 aus. Ob und gegebenenfalls welche Konsequenzen daraus folgten, stehe noch nicht fest. Eine Folge könne auch ein höherer Zusatzbeitrags sein. „Wir werden den Sachverhalt so schnell wie möglich aufklären“, betonte Plate. (hom)

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