Arznei-Information

BMG macht das Info-System für Ärzte schlanker

Ministerium reagiert auf Kritik, via Software werde Verordnungssteuerung ermöglicht.

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BERLIN. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) rüstet ab beim geplanten Arznei-Informations-System (AIS). Im neuen Referentenentwurf für die Elektronische Arzneimittelinformationen-Verordnung vom 22. März sind strittige Passagen im Vergleich zum Erstentwurf gestrichen worden.

Entfallen ist eine hoch strittige Öffnungsklausel. Diese hätte eine nachträgliche Aufrüstung des AIS durch „Implementierung weiterer Funktionalitäten“ ermöglicht. In der Ärzteschaft und der Pharmaindustrie hatten deswegen die Alarmglocken geschrillt.

Nötig seien „Haltelinien“, die verhindern, dass das AIS zu einem Instrument der Verordnungssteuerung umfunktioniert wird, forderte der Verband forschender Arzneihersteller.

Nicht mehr enthalten im Entwurf ist die verpflichtende Angabe der Jahrestherapiekosten und der Kosten der zweckmäßigen Vergleichstherapie. Hier war der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) ursprünglich in der Pflicht, diese Angaben monatlich zu aktualisieren.

Die Zusammenfassung der tragenden Gründe des GBA für seinen Nutzenbewertungsbeschluss darf nur noch maximal 2000 Zeichen lang sein – bislang waren es 3000.

Neu aufgenommen in die AIS-Mindestvorgaben wurde die Bestimmung, dass aufgehobene oder nicht mehr gültige Beschlüsse entweder gekennzeichnet werden oder aber entfernt werden müssen.

Die Umsetzungsfrist für künftige AIS-Programme wurde auf Ende Juni 2020 angepasst. Diese Vorgabe ist nun zeitlich identisch mit dem Paragrafen 291 d SGB V, in dem der Systemwechsel für die nötigen Schnittstellen der Verordnungssoftware geregelt ist. (fst)

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