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BMG sieht Datenschutz gewährleistet

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BERLIN (hom). Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat den Vorwurf zurückgewiesen, bei der Abrechnung von Hausarztverträgen durch private Dienstleister werde gegen datenschutzrechtliche Vorgaben verstoßen.

"Datenschutz hat für den Bundesgesundheitsminister einen hohen Stellenwert", sagte ein Ministeriumssprecher. Zuvor hatte die "Berliner Zeitung" berichtet, Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) setze sich über ein Urteil des Bundessozialgerichts hinweg, wonach keine Patientendaten an private Stellen weitergeleitet werden dürften.

Die Koalition will diese Regelung, die am 30. Juni 2010 ausläuft, um ein Jahr verlängern (wir berichteten).

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