Korruption

Bahr weitet den Kampf aus

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BERLIN. Korrupte Vertragsärzte sollen künftig leichter juristisch belangt werden können. Bei der Klausurtagung der FDP in Benediktbeuren kündigte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) noch für diese Legislaturperiode ein Gesetz an.

Beim Neujahrsempfang der deutschen Ärzteschaft am Donnerstag in Berlin hatte Bahr zuvor gesagt: "Gleichgültig, ob es viele oder wenige korrupte Ärzte gibt: Ermittlungen müssen stattfinden können."

Der Minister plant, so eine Gesetzeslücke zu schließen. Im vergangenen Jahr hatte der Bundesgerichtshof festgestellt, dass Korruption niedergelassener Ärzte nach geltendem Recht nicht strafbar ist.

Eine Auswertung des GKV-Spitzenverbandes weist für die Jahre 2010 und 2011 rund 53.000 Fälle von Fehlverhalten im Gesundheitswesen auf, also auch die von Apothekern, Krankenhausärzten und -verwaltungen, Therapeuten, Hebammen, Pflegediensten sowie die der jeweiligen Geschäftspartner.

Das häufigste Delikt ist demnach Abrechnungsbetrug, was auch heute schon strafbar ist. Gut 2600 Mal wurden Staatsanwaltschaften eingeschaltet. Der Bericht stützt sich auf Daten der "Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen" von 110 gesetzlichen Krankenkassen.

Die repräsentierten rund 93 Prozent der Versicherten, heißt es in dem Report. Der GKV-Spitzenverband weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei dem Zahlenwerk um eine "Fall-Statistik", keine "Täter-Statistik" handele.

Das Zusammenführen der Kennzahlen der einzelnen Kassen und Kassenverbände beim GKV-Spitzenverband habe zwangsläufig zu Mehrfachzählungen geführt. In den vergangenen beiden Jahren neu registriert haben die Stellen laut des Berichts rund 35.000 Fälle. Rund 41 Millionen Euro flossen an Schadenersatz an die Kassen zurück.

Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung sieht Regelungsbedarf. Der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Köhler, sagte zur Debatte über Ärztekorruption: "Ich finde diese Diffamierungskampagne nach dem Motto, wenn ein Arzt stiehlt, stehlen alle Ärzte, unerträglich."

Für Präzisierungen im Sozialgesetzbuch etwa zu Zuwendungen an Ärzte zeigte er sich aber offen. "Das heißt ganz klar, dass diejenigen, die sich nicht korrekt verhalten, auch geahndet werden." (af/sun)

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 21.01.201311:23 Uhr

Anti-Korruptions-Kampfzone?

Die nach Auswertung des GKV-Spitzenverbandes Bund (SpiBu) für die Jahre 2010 und 2011 festgestellten rund 53.000 Fälle von Fehlverhalten beziehen sich mehrheitlich n i c h t auf Korruption, sondern auf immer schon strafbaren Abrechnungsbetrug. Und der SpiBu weiß sehr wohl, warum er diese Fälle nicht weiter aufschlüsselt. Denn die Vertragsärzte sind dabei doch eine Minderheit!

Dies weiß man aus früheren Erhebungen:
Die KKH Allianz hatte für das Jahr 2011 in ihrem GKV-Geschäftsbereich eine Gesamtschadenssumme von 934.000 Euro durch Fehlverhalten im Gesundheitswesen in 589 Fällen errechnet, berichtete Ingo Kailuweit, Vorstandsvorsitzender der KKH Allianz. Am häufigsten hätten nach seinen Ermittlungen die Physiotherapeuten betrogen. Darauf folgten Apotheken und die häusliche Pflege. Ärzte stünden erst an vierter Stelle - ebenso bei den errechneten Schadenssummen. Stationäre Behandlungen, Apotheken und Physiotherapie führten hier die Liste an. Quelle:
http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/article/806466/lasche-betrugskontrolle-durch-kven.html

Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte haben über Ärztekammern und KVen etablierte Möglichkeiten, gegen Korruption im Rahmen von Berufs- und Standesrecht vorzugehen. Ansätze von vergleichbarem Engagement bzw. medialer und gesellschaftspolitischer Aufmerksamkeit sind bei den anderen Leistungsanbietern im Gesundheitswesen m. E. nicht zu erkennen.

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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