Bahr zieht seine Strafaktion gegen Ärzte zurück

BERLIN (sun/HL). Schon einen Tag nach Bekanntwerden von gesetzlichen Sanktionsplänen gegen lange Wartezeiten bei Fachärzten rudert das Bundesgesundheitsministerium zurück. Allenfalls die Selbstverwaltung von Ärzten und Kassen soll die Möglichkeit haben, Sanktionen freiwillig zu vereinbaren.

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"Es wird keine gesetzlichen Verpflichtungen zu Sanktionen irgendwelcher Art geben", sagte ein Ministeriumssprecher. Das habe sich nicht durchgesetzt.

Zeitnahe fachärztliche Versorgung wird konkretisiert

Vielmehr soll die Selbstverwaltung in Gesamtverträgen regeln, welche Wartezeiten im Regel- und Ausnahmefall eine zeitnahe fachärztliche Versorgung darstellen. Die "zeitnahe Zurverfügungstellung" fachärztlicher Versorgung wird als Sicherstellungsauftrag präzisiert.

Zuvor hatten die am Sonntag bekannt gewordenen Sanktionspläne des BMG - die Kosten für Alternativversorgung durch Kliniken sollten sich Kassen aus der Gesamtvergütung der KVen zurückholen - Protest der Ärzteorganisationen und der Opposition ausgelöst.

Köhler: "Konstruktiver Ansatz"

Die nun korrigierten Pläne wertet KBV-Chef Dr. Andreas Köhler als "konstruktiven Ansatz". Mit Vereinbarungen von Kassen und KVen zur Verkürzung von Wartezeiten auf Facharzttermine seien auch Kassen in der Pflicht, Anreize zu setzen.

Nicht zuletzt eine Umfrage des AOK-Bundesverbandes über Arbeitszeiten von Ärzten, Wartezeiten und "Budgetferien" hatte am Wochenende Aufmerksamkeit erregt. Knapp jeder dritte Arzt schließt aus Budgetgründen am Quartalsende seine Praxis.

Lesen Sie dazu auch: Graalmann: Hausärzte sind engagierter als Fachärzte Faule Ärzte? Die AOK-Umfrage sagt was anderes "Ärzte arbeiten zu wenig"

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